Im Pflegefall

Pflegebedürftigkeit kann schleichend eintreten, aber auch plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung. Als Angehöriger steht man dann vor einer großen Herausforderung, bei der wir Sie gerne unterstützen und begleiten.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Unterstützungen an. Sie selbst entscheiden mit Ihrem Angehörigen, welche Leistung Sie aus der Pflegeversicherung nutzen möchten.

Wichtig ist eine gute Beratung. Neben unserer telefonischen Beratung stehen Ihnen unsere Pflegeberater auch für eine persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause zur Verfügung. Sie erarbeiten mit Ihnen zusammen eine individuelle Versorgung auf der Grundlage der vorhandenen Leistungsangebote. Gerne unterstützen unsere Pflegeberater Sie auch bei der Antragstellung.

Außerdem ist es wichtig, fit für die Pflege zu sein. Hierfür bieten wir Ihnen Pflegekurse an, die Sie online und im persönlichen Umfeld mithilfe unserer Pflegeberater durchführen können.

Mehr über Pflegekurse erfahren

Besondere Leistungen im Pflegefall

Pflegebedarf was nun?

Wenn bei Ihnen Pflegebedürftigkeit eintritt, können Leistungen aus der Pflegeversicherung durch Sie selbst, einen Bevollmächtigten oder – falls Sie im Krankenhaus liegen – durch den Sozialdienst des Krankenhauses beantragt werden. Das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Denn die Leistungen können frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.

Wir beauftragen dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) mit einer persönlichen Begutachtung bei Ihnen. Der MD teilt Ihnen als dem Pflegebedürftigen oder dem Bevollmächtigten den Termin für den Begutachtungsbesuch mit und weist auf die bereitzulegenden Dokumente hin.

Der Begutachtungsbesuch wird schnellstmöglich erfolgen, damit Sie möglichst bald einen Bescheid erhalten.

Der Medizinische Dienst sendet das Ergebnis der Begutachtung an uns. Dieses Gutachten können wir Ihnen gerne zusammen mit unserem Bescheid zustellen, teilen Sie das einfach dem Gutachter beim Besuchstermin mit. Wir werden dann eine Entscheidung auf der Basis der Empfehlungen des Gutachters treffen. Sofern vom Gutachter Hilfsmittel oder eine Rehabilitationsmaßnahme empfohlen werden, informieren wir Sie in unserem Bescheid.

Digitales BKK Gesundheitsforum „Pflege von Angehörigen“

Wir möchten Versicherte unterstützen, wenn sie Angehörige zu Hause pflegen. Unser BKK Gesundheitsforum „Pflege von Angehörigen“ zeigt ausführlich und informativ, dass es für pflegende Angehörige viele praktische Hilfen und Anlaufstellen gibt – die BKK ist dabei ein erster Ansprechpartner.

Mehr über das BKK Gesundheitsforum

Online-Pflegekurse

Wir bieten Ihnen zwei kostenlose Online-Pflegekurse an: „Grundlagen der häuslichen Pflege“ und „Demenz Spezial“.

Nutzen Sie die Vorteile des Internets und besuchen Sie die Kurse, wie Ihre Zeit und Interessen es erlauben. Im Internet gibt es weder Wartezeit noch ein vorgeschriebenes Lerntempo.

Direkt zu den Online-Pflegekurse "Grundlagen der häuslichen Pflege" und "Demenz Spezial"

Interesse an weitere Informationen zu den Online-Pflegekursen? Lesen Sie doch den Artikel in unserem Kundenmagazin gesundheitplus

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Ombudsstellen des Medizinischen Dienstes bieten unparteiische Hilfe

Wenn Sie mit der Tätigkeit des Medizinischen Dienstes (MD) nicht einverstanden sind, dann können Sie sich vertraulich an eine unabhängige Ombudsperson wenden. Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Ombudsperson des MD auf, der Sie begutachtet hat.

Informationen, mit welchen Fragen Sie sich an die Ombudsperson wenden können und die Liste der jeweils zuständigen unabhängigen Ombudspersonen finden Sie hier:

Ombudspersonen des Medizinischen Dienstes

 


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Ihre Ansprechpartner

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 09.04.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024