Wenn bei Ihnen Pflegebedürftigkeit eintritt, können Leistungen aus der Pflegeversicherung durch Sie selbst, einen Bevollmächtigten oder – falls Sie im Krankenhaus liegen – durch den Sozialdienst des Krankenhauses beantragt werden. Das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Denn die Leistungen können frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.
Wir beauftragen dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) mit einer persönlichen Begutachtung bei Ihnen. Der MD teilt Ihnen als dem Pflegebedürftigen oder dem Bevollmächtigten den Termin für den Begutachtungsbesuch mit und weist auf die bereitzulegenden Dokumente hin.
Der Begutachtungsbesuch wird schnellstmöglich erfolgen, damit Sie möglichst bald einen Bescheid erhalten.
Der Medizinische Dienst sendet das Ergebnis der Begutachtung an uns. Dieses Gutachten können wir Ihnen gerne zusammen mit unserem Bescheid zustellen, teilen Sie das einfach dem Gutachter beim Besuchstermin mit. Wir werden dann eine Entscheidung auf der Basis der Empfehlungen des Gutachters treffen. Sofern vom Gutachter Hilfsmittel oder eine Rehabilitationsmaßnahme empfohlen werden, informieren wir Sie in unserem Bescheid.