Weiterführung Ihrer Mitgliedschaft während der Elternzeit
Wenn Sie vor der Elternzeit über Ihren Ehepartner in der BKK familienversichert waren, ändert sich für Sie nichts - und auch Ihr Kind kann im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung der BKK abgesichert werden. Für versicherungspflichtige Beschäftige bleibt die BKK-Mitgliedschaft während der Elternzeit ebenfalls beitragsfrei bestehen.
Sollten Sie derzeit als freiwilliges Mitglied bei uns versichert sein, kann Ihre Mitgliedschaft während der Elternzeit beitragsfrei weitergeführt werden, wenn Sie verheiratet sind, Ihr Ehegatte ebenfalls gesetzlich versichert ist und dem Grunde nach (ohne eine eigene freiwillige Mitgliedschaft) eine Familienversicherung möglich wäre.
Ist Ihr Ehegatte dagegen privat versichert, werden die Beiträge wie folgt berechnet:
Es werden zunächst die eigenen Einnahmen des Mitgliedes mit den um etwaige Absetzungsbeträge für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder (1.178,33 Euro für jedes aus der Familienversicherung ausgeschlossene Kind bzw. 707,00 Euro für jedes familienversicherte Kind) geminderten Einnahmen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten, die nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt sind, addiert. Die hiernach ermittelten Gesamteinnahmen (anrechenbares Familieneinkommen) werden anschließend halbiert. Diese Beitragsbemessungsgrundlage darf allerdings die halbe Beitragsbemessungsgrenze (2024 = 2.587,50 Euro im Monat) nicht übersteigen.
Bei unverheirateten Personen oder Personen, für die eine Familienversicherung dem Grunde nach nicht möglich wäre, richtet sich die Beitragsberechnung nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Dabei ist vom Gesetzgeber bei Einnahmen im Jahr 2024 bis 1.178,33 Euro "Mindestbemessungsgrundlage" ein monatlicher Mindestbeitrag in Höhe von 187,36 Euro zur Krankenversicherung und 40,06* Euro zur Pflegeversicherung zugrunde zu legen.
Bitte setzen Sie sich dann mit uns in Verbindung. Wir werden Sie individuell über Ihre Beitragszahlung während der gesetzlichen Elternzeit beraten.