Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls diese Leistungen durch eine Sperr- oder Ruhenszeit unterbrochen werden oder sogar auslaufen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Zeit am besten überbrücken können: Zum Beispiel mit einer beitragsfreien Familienversicherung oder einer günstigen freiwilligen Versicherung.
Sobald Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen, ändert sich Ihr Versicherungsverhältnis erneut. Bitte informieren Sie uns, wann und wo Ihr neues Arbeitsverhältnis beginnt. Wir schicken dann Ihrem neuen Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung zu.
Die Agentur für Arbeit erreichen Sie unter www.arbeitsagentur.de
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