Arbeitslose

Keine Frage: Der Verlust der Arbeitsstelle, ist eine große Belastung. Auch in dieser schwierigen Situation lassen wir Sie nicht allein. Solange Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten, sind Sie bei uns versichert.

Wir beraten Sie gerne

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls diese Leistungen durch eine Sperr- oder Ruhenszeit unterbrochen werden oder sogar auslaufen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Zeit am besten überbrücken können: Zum Beispiel mit einer beitragsfreien Familienversicherung oder einer günstigen freiwilligen Versicherung.

Sobald Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen, ändert sich Ihr Versicherungsverhältnis erneut. Bitte informieren Sie uns, wann und wo Ihr neues Arbeitsverhältnis beginnt. Wir schicken dann Ihrem neuen Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung zu.

Die Agentur für Arbeit erreichen Sie unter www.arbeitsagentur.de

Zur Homepage der Bundesagentur für Arbeit (BA) wechseln


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Wenn Sie Fragen haben sind Ihre persönlichen Ansprechpartner gerne für Sie da.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

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Veröffentlicht am: 18.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024