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Mitgliedschaftsantrag, Familienfragebogen, Antrag auf Pflegeleistungen, …
Krankenkasse wechseln
Sie haben Fragen zum Krankenkassenwechsel oder zur Mitgliedschaft?
Keine Frage: Der Verlust der Arbeitsstelle, ist eine große Belastung. Auch in dieser schwierigen Situation lassen wir Sie nicht allein. Solange Sie Arbeitslosengeld I oder II von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter erhalten, sind Sie bei uns versichert.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls diese Leistungen durch eine Sperr- oder Ruhenszeit unterbrochen werden oder sogar auslaufen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Zeit am besten überbrücken können: Zum Beispiel mit einer beitragsfreien Familienversicherung oder einer günstigen freiwilligen Versicherung.
Sobald Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen, ändert sich Ihr Versicherungsverhältnis erneut. Bitte informieren Sie uns, wann und wo Ihr neues Arbeitsverhältnis beginnt. Wir schicken dann Ihrem neuen Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung zu.
Die Agentur für Arbeit erreichen Sie unter www.arbeitsagentur.de
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Wenn Sie Fragen haben sind unsere Kundenbetreuer gerne für Sie da.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 18.05.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023