Wenn nach einem Akutereigniss eine Pflegebedürftigkeit eintritt müssen berufstätige Angehörige schnell und zeitnah reagieren können. Hierfür haben Sie die Möglichkeit sich bis zu 10 Arbeitstage von der beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, wenn dies erforderlich ist um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.
Hierzu teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Voraussetzung für die Kurzzeitige Pflegezeit ist, dass bei dem pflegebedürftigen Angehörigen mindestens ein Pflegegrad 1 festgestellt wurde.
Sofern Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit die Entgeltfortzahlung einstellt, können wir in dieser Zeit das Pflegeunterstützungsgeld an Sie auszahlen. Dies kann bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts betragen. Gerne beraten wir Sie hierzu.