Stabil ins neue Jahr

Gute Nachrichten für unsere Kunden: Der Zusatzbeitragssatz der BKK wird zum 01.01.2026 nicht angepasst. Dies wurde von unserem höchsten Gremium, dem Verwaltungsrat, am 01.12.2025 beschlossen.

Stabil ins neue Jahr - Zusatzbeitragssatz wird nicht angepasst

„Ich freue mich sehr, dass der Verwaltungsrat unserer Empfehlung einstimmig gefolgt ist. Unser Haushaltsplan für 2026 ist solide und verantwortungsbewusst kalkuliert, Leistungskürzungen sind nicht vorgesehen. Ganz im Gegenteil: Wir investieren weiter in individuelle Beratung, digitale Gesundheitsangebote und neue Präventionsleistungen, die unsere Versicherten im Alltag unterstützen“ erklärte Harri Ackermann, Vorstand der BKK, nach der Sitzung des Verwaltungsrates in Düsseldorf.

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Beitragssätze 2026

Betriebskrankenkasse der Deutschen Bank

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld und für Rentner. Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.
Krankenversicherung allgemein 14,60 %
Krankenversicherung ermäßigt 14,00 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 3,40 %

Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

*Haben Sie mehr als 1 Kind unter 25, kann sich der Beitragssatz weiter reduzieren.
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Pflegeversicherung* 3,60 %
Pflegeversicherung für Kinderlose 4,20 %

Beitragssätze 2025

Betriebskrankenkasse der Deutschen Bank

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld und für Rentner. Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.
Krankenversicherung allgemein 14,60 %
Krankenversicherung ermäßigt 14,00 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 3,40 %

Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

*Haben Sie mehr als 1 Kind unter 25, kann sich der Beitragssatz weiter reduzieren.
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Pflegeversicherung* 3,60 %
Pflegeversicherung für Kinderlose 4,20 %

Beitragshöhe 2026 (monatlich)

Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Krankenvers. Arbeitgeberanteil inkl. Zusatzbeitrag 523,12 Euro
Krankenvers. Arbeitnehmeranteil inkl. Zusatzbeitrag 523,13 Euro
Krankenversicherung gesamt 1.046,25 Euro
Pflegeversicherung* 209,25 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 244,13 Euro

Beitrag für Studenten

*Haben Sie mehr als 1 Kind unter 25, kann sich der Beitragssatz weiter reduzieren.
Krankenversicherung 87,38 Euro
Zusatzbeitrag 29,07 Euro
Pflegeversicherung* 30,78 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 35,91 Euro

Beiträge für freiwillig Versicherte

Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte

Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) 813,75 Euro
Zusatzbeitrag 197,63 Euro
Pflegeversicherung* 209,25 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 244,13 Euro

Mindestbeitrag für sonstige freiwillig Versicherte

*Haben Sie mehr als 1 Kind unter 25, kann sich der Beitragssatz weiter reduzieren.
Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Kindergeld) 184,57 Euro
Zusatzbeitrag 44,82 Euro
Pflegeversicherung* 47,46 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 55,37 Euro

Beiträge für Selbstständige

Höchstbeitrag für Selbstständige

Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro
Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) 813,75 Euro
Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld) 848,63 Euro
Zusatzbeitrag 197,63 Euro
Pflegeversicherung* 209,25 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 244,13 Euro

Mindestbeitrag für Selbstständige

*Haben Sie mehr als 1 Kind unter 25, kann sich der Beitragssatz weiter reduzieren.
Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 Euro
Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) 184,57 Euro
Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld) 192,48 Euro
Zusatzbeitrag 44,82 Euro
Pflegeversicherung* 47,46 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 55,37 Euro

Bemessungsgrenzen und Rechengrößen

Bemessungsgrenzen und Rechengrößen 2026

Beitragsbemessungsgrenze monatlich jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 Euro 69.750,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450,00 Euro 101.400,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze 6.450,00 Euro 77.400,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle - PKV-Mitglied am 31.12.2002 5.812,50 Euro 69.750,00 Euro

Bemessungsgrenzen und Rechengrößen 2025

Beitragsbemessungsgrenze monatlich jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 Euro 66.150,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.050,00 Euro 96.600,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze 6.150,00 Euro 73.800,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle - PKV-Mitglied am 31.12.2002 5.512,50 Euro 66.150,00 Euro

Beiträge auf einen Blick

Eine Übersicht der wichtigsten Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und der unterschiedlichen Mindest- und Höchstbeiträge haben wir für Sie zusammengestellt.

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Veröffentlicht am: 30.03.2021 - Zuletzt geändert am: 22.12.2025