Unsere Beiträge

Unser Verwaltungsrat hat in seiner Dezember-Sitzung einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,9 Prozent zum 01.01.2024 beschlossen. Für die Mehrzahl unserer Kunden ergibt sich erfreulicherweise nur eine Belastung von 0,15 Prozentpunkten, da z. B. der Arbeitgeber den anderen Teil übernimmt.

 

Noch kein Mitglied?

Jetzt in die BKK Familie wechseln und von vielen Vorteilen profitieren!

Jetzt informieren

Online Gehaltsrechner

Mit unserem Online-Gehaltsrechner können Sie sich einen Überblick über Ihre Steuerbelastung und Ihre Sozialversicherungsbeiträge verschaffen. Am interessantesten für die meisten ist wahrscheinlich die Frage: Was bleibt netto übrig von meinem Gehalt?

Hier zu unserem Online-Gehaltsrechner wechseln

Beitragssätze 2024

Betriebskrankenkasse der Deutschen Bank

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld und für Rentner. Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.
Krankenversicherung allgemein 14,60 %
Krankenversicherung ermäßigt 14,00 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 1,90 %

Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Pflegeversicherung 3,40 %
Pflegeversicherung für Kinderlose 4,00 %

Beitragssätze 2023

Betriebskrankenkasse der Deutschen Bank

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld und für Rentner. Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.
Krankenversicherung allgemein 14,60 %
Krankenversicherung ermäßigt 14,00 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 1,60 %

Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

*Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich der Beitrag weiter reduzieren.
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Pflegeversicherung (ab 01.07.2023)* 3,40 %
Pflegeversicherung (bis 30.06.2023) 3,05 %
Pflegeversicherung für Kinderlose (ab 01.07.2023) 4,00 %
Pflegeversicherung für Kinderlose (bis 30.06.2023) 3,40 %

*Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung haben sich zum 01.07.2023 verändert. Für kinderlose Mitglieder gilt danach ein Beitragssatz in Höhe von 4,0 Prozent. Eltern zahlen generell einen Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Kindes um 0,25 Prozent je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. 

Da das sehr kurzfristige Inkrafttreten des neuen Gesetzes sämtliche beteiligte Institutionen vor erhebliche Herausforderungen stellt, sind besondere Fristen für die Umsetzung vorgesehen. Aus diesem Grunde weisen wir daraufhin, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung vorerst ohne Berücksichtigung des neuen Gesetzes berechnet werden. Die ggf. notwendigen Korrekturen/Rückrechnungen und damit verbundenen Nachforderungen oder ggf. auch Erstattungen erfolgen automatisch nach Anpassung der Software.

Beitragshöhe (monatlich) - 2024

Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Krankenvers. Arbeitgeberanteil inkl. Zusatzbeitrag 426,94 Euro
Krankenvers. Arbeitnehmeranteil inkl. Zusatzbeitrag 426,94 Euro
Krankenversicherung gesamt 853,88 Euro
Pflegeversicherung 175,95 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 207,00 Euro

Beitrag für Studenten

Krankenversicherung 82,99 Euro
Zusatzbeitrag 15,43 Euro
Pflegeversicherung 27,61 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 32,48 Euro

Beiträge für freiwillig Versicherte

Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte

Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) 724,50 Euro
Zusatzbeitrag 98,33 Euro
Pflegeversicherung 175,95 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 207,00 Euro

Mindestbeitrag für sonstige freiwillig Versicherte

Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Kindergeld) 164,97 Euro
Zusatzbeitrag 22,39 Euro
Pflegeversicherung 40,06 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 47,13 Euro

Beiträge für Selbstständige

Höchstbeitrag für Selbstständige

Beitragsbemessungsgrenze 5.175,00 Euro
Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) 724,50 Euro
Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld) 755,55 Euro
Zusatzbeitrag 98,33 Euro
Pflegeversicherung 175,95 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 207,00 Euro

Mindestbeitrag für Selbstständige

Mindestbemessungsgrundlage 1.178,33 Euro
Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) 164,97 Euro
Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld) 172,04 Euro
Zusatzbeitrag 22,39 Euro
Pflegeversicherung 40,06 Euro
Pflegeversicherung für Kinderlose 47,13 Euro

Bemessungsgrenzen und Rechengrößen

Bemessungsgrenzen und Rechengrößen 2024

Beitragsbemessungsgrenzen monatlich jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.175,00 Euro 62.100,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung West 7.550,00 Euro 90.600,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost 7.450,00 Euro 89.400,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenzen 5.775,00 Euro 69.300,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Bestandsfälle - PKV-Mitglied am 31.12.2002 5.175,50 Euro 62.100,00 Euro

Bemessungsgrenzen und Rechengrößen 2023

Beitragsbemessungsgrenzen monatlich jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 4.987,50 Euro 59.850,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung West 7.300,00 Euro 87.600,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost 7.100,00 Euro 85.200,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenzen 5.550,50 Euro 66.600,00 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Bestandsfälle - PKV-Mitglied am 31.12.2002 4.987,50 Euro 59.850,00 Euro

Beiträge auf einen Blick

Eine Übersicht der wichtigsten Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und der unterschiedlichen Mindest- und Höchstbeiträge haben wir für Sie zusammengestellt.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 30.03.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024