Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung erhalten freiwillig krankenversicherte Vorruhestandsgeldbezieher vom Arbeitgeber die Hälfte ihres tatsächlichen Pflegeversicherungsbeitrags als Beitragszuschuss. Den Beitragszuschlag für Kinderlose tragen Vorruhestandsgeldbezieher allein.
Für privat versicherte Vorruhestandsgeldbezieher íst der Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung begrenzt auf den Betrag, der für einen gesetzlich Pflegeversicherten zu zahlen wäre. Höchstens wird jedoch die Hälfte des Betrages als Zuschuss gezahlt, den der Versicherte tatsächlich für seine Pflegeversicherung aufzuwenden hat.
2024 beträgt der Höchstzuschuss demnach 87,98 Euro (5.175,00 Euro x 1,7 Prozent). Für das Bundesland Sachsen beträgt der Höchstzuschuss 62,10 Euro (5.175,00 Euro x 1,2 Prozent).