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Mitgliedschaftsantrag, Familienfragebogen, Antrag auf Pflegeleistungen, …
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Ihre Familie ist Ihnen sehr wichtig – uns auch. Deshalb freuen wir uns über jedes Familienmitglied, das in der BKK versichert wird. In vielen Fällen sind Ihre Angehörigen sogar beitragsfrei in der BKK mitversichert. Dies gilt für Ihre Kinder, aber auch für Ihren Ehepartner, wenn gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die BKK der Deutschen Bank bietet Ihnen und Ihren Familienangehörigen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dabei sind Ihre Familienangehörigen, sofern sie nicht selbst beschäftigt sind, beitragsfrei mitversichert. Dies gilt sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung.
Die Teilnahme an unserem Bonusprogramm lohnt sich nicht nur für Erwachsene. Auch Kinder und Jugendliche profitieren, wenn Sie an den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen (U1 – J2) teilnehmen oder sich impfen lassen. Je Vorsorgeuntersuchung gibt es eine Prämie von 10 Punkten = 10 Euro! Impfungen ab der Geburt werden mit einer Prämie von 5 Punkten = 5 Euro honoriert. So können bereits im ersten Lebensjahr schnell bis zu 50 Euro zusammenkommen.
Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist ebenfalls nicht möglich, wenn ein Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist (leiblicher Vater oder leibliche Mutter), dessen Einkommen höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils und das Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. (2023 = 66.600,00 Euro).
Für Ehepartner die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (Besitzstandsregelung), gilt im Jahre 2023 die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 59.850,00 Euro.
Für die Anmeldung Ihrer Angehörigen bei der BKK benötigen wir einige Angaben. Zur Vereinfachung senden wir Ihnen gerne einen Familienfragebogen zu, den Sie hier herunterladen können.
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Bei älteren Kindern (ab 23 Jahren) ist es erforderlich, den Schulbesuch durch eine Schulzeitbescheinigung und das Studium durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Schicken Sie uns die Bescheinigung einfach zu, sobald die allgemeine Schulpflicht endet und Ihr Kind eine weiterführende Schule besucht oder studiert.
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob die gemeldeten Familienangehörigen weiterhin versichert werden können. Bitte helfen Sie in diesem Fall mit, unser Versichertenverzeichnis immer aktuell zu halten.
Endet die Familienversicherung, weil z.B. die Altersgrenzen für Kinder überschritten werden oder die Ehe nicht weiter besteht, kann der Versicherungsschutz durch freiwillige Mitgliedschaft aufrechterhalten werden. Details hierzu finden Sie unter dem Stichpunkt Sonstige freiwillig Versicherte.
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Dies gilt auch, wenn zum Beispiel eine Beschäftigung oder eine Ausbildung aufgenommen wird. Auch wenn familienversicherte Angehörige selbst versicherungspflichtig werden, können sie immer bei uns versichert bleiben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Mitglied werden.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Wenn Sie Fragen haben sind unsere Kundenbetreuer gerne für Sie da.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 26.04.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023