Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist ebenfalls nicht möglich, wenn ein Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist (leiblicher Vater oder leibliche Mutter), dessen Einkommen höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils und das Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. (2025 = 73.800,00 Euro).
Für Ehepartner die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (Besitzstandsregelung), gilt im Jahre 2025 die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 66.150,00 Euro.