Können Sie bei der Arzneimittelwahl Geld sparen?
Auf jeden Fall, denn die Höhe der Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel ist abhängig vom Preis. Je preiswerter das Medikament, desto geringer die Zuzahlung. Es lohnt sich, Ihren Arzt oder Apotheker nach preisgünstigen, aber qualitativ gleichwertigen Präparaten zu fragen.
Die BKK der Deutschen Bank hat mit verschiedenen Herstellern von Arzneimitteln sogenannte Rabattverträge abgeschlossen. Durch einen Arzneimittelrabattvertrag räumt der pharmazeutische Hersteller eines Arzneimittels einer Krankenkasse einen Preisnachlass ein,
Was bedeutet das in der Praxis? Wenn der Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament vermerkt, erhält der Versicherte in der Apotheke stattdessen ein wirkstoffgleiches Medikament eines Vertragspartners der BKK. Dabei muss das Arzneimittel nicht nur über den gleichen Wirkstoff, sondern auch über die gleichen Inhalte wie Arzneiform, Dosierung und Packungsgröße verfügen. Diese Medikamente stehen Ihnen ohne weitere Mehrkosten zur Verfügung. Die gesetzliche Zuzahlungsverpflichtung bleibt hiervon jedoch unberührt.
Was müssen Sie in der Apotheke für verschreibungspflichtige Arzneimittel bezahlen?
Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Arzneimittel. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit.