Downloads und Formulare
Mitgliedschaftsantrag, Familienfragebogen, Antrag auf Pflegeleistungen, …
Krankenkasse wechseln
Sie haben Fragen zum Krankenkassenwechsel oder zur Mitgliedschaft?
Auf Ihre Apotheke ist immer Verlass: Tag und Nacht, genauso selbstverständlich auch am Wochenende und am Feiertag. Apotheker stellen Arzneimittel her, helfen Ihnen mit pharmazeutischer Fachkompetenz und geben viele wertvolle Ratschläge. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Apotheke zu finden, und informieren Sie über gesetzliche Zuzahlungen sowie zu den Möglichkeiten, bei der Wahl Ihrer Arzneimittel Geld zu sparen.
Auf jeden Fall, denn die Höhe der Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel ist abhängig vom Preis. Je preiswerter das Medikament, desto geringer die Zuzahlung. Es lohnt sich, Ihren Arzt oder Apotheker nach preisgünstigen, aber qualitativ gleichwertigen Präparaten zu fragen.
Die BKK der Deutschen Bank hat mit verschiedenen Herstellern von Arzneimitteln sogenannte Rabattverträge abgeschlossen. Durch einen Arzneimittelrabattvertrag räumt der pharmazeutische Hersteller eines Arzneimittels einer Krankenkasse einen Preisnachlass ein,
Was bedeutet das in der Praxis? Wenn der Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament vermerkt, erhält der Versicherte in der Apotheke stattdessen ein wirkstoffgleiches Medikament eines Vertragspartners der BKK. Dabei muss das Arzneimittel nicht nur über den gleichen Wirkstoff, sondern auch über die gleichen Inhalte wie Arzneiform, Dosierung und Packungsgröße verfügen. Diese Medikamente stehen Ihnen ohne weitere Mehrkosten zur Verfügung. Die gesetzliche Zuzahlungsverpflichtung bleibt hiervon jedoch unberührt.
Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Arzneimittel. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit.
Das E-Rezept kommt – eine gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten! In Zukunft können Sie Ihre Rezepte sicher und einfach per App erhalten, einlösen und verwalten. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arzt und Apotheker bereits an das neue System angeschlossen sind.
Das sogenannte Grüne Rezept ist ein Privatrezept und lediglich eine Empfehlung des Arztes, der den Patienten ein Medikament verordnet, das nicht rezept- bzw. verschreibungspflichtig ist. Auch hierfür dürfen leider keine Kosten übernehmen. Sollte es sich jedoch um homöopathische, pflanzlich basierte Arzneimittel handeln, erstatten wir Ihnen gegen Vorlage des Privatrezeptes im Rahmen unseres Zusatzpaketes BKK PremiumPlus 80 Prozent, maximal 100 Euro im Jahr.
Diese Medikamente dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden. Die Versicherten tragen die Kosten also selbst. Es gibt bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln allerdings auch Ausnahmefälle, in denen eine Kostenübernahme möglich ist (z. B. bei Kindern unter 12 Jahren).
Mittlerweile steht eine große Anzahl sehr preisgünstiger Arzneimittel zur Verfügung, bei denen keine Zuzahlung zu leisten ist. Prüfen Sie hier,ob Ihr Arzneimittel dazugehört.
Die Stiftung Warentest mit ihrem Angebot Medikamente im Test bewertet verschreibungspflichtige und freie Medikamente, verbunden mit wichtigen Erläuterungen zu den enthaltenen Wirkstoffen und zu den Krankheiten, für die sie einzusetzen sind.
Dazu werden fortlaufend Preise aktualisiert und Preisvergleiche gestartet. Die Nutzung ist teilweise kostenpflichtig.
Verschreibungspflichtige Medikamente frei Haus per Mausklick – ist das denn seriös? Ja, Internet- und Versandapotheken dürfen Medikamente über das Internet anbieten und versenden, sofern sie eine Zulassung zum Versand von Arzneimitteln besitzen.
Sie unterliegen dabei den gleichen strengen Kontrollen wie die Apotheken am Wohnort. Das Originalrezept verschicken Sie per Post, sonst reicht die Bestellung per Telefon, Fax oder Internet.
Neben den Arzneimitteln werden in Apotheken noch andere Produkte angeboten, zu denen wir Ihnen gerne Informationen anbieten:
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 09.04.2021 - Zuletzt geändert am: 20.11.2023