Absicherung der Pflegeperson

Wer Pflegebedürftige betreut oder wer als Pflegeperson Angehörigen und Freunden ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten – mit dem Ergebnis, dass nur eingeschränkt etwas für die Altersvorsorge getan werden kann.

Beiträge zur Rentenversicherung

Wir zahlen deshalb für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren. Voraussetzung dafür ist: Bei dem Pflegebedürftigen muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen mit einem wöchentlichen Pflegeaufwand von mindestens 10 Stunden.

Achtung: Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt.

Unfallversicherung der Pflegeperson

Wenn Sie einen Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld pflegen, sind Sie automatisch unfallversichert. Hierzu zählen:

  • Alle Strecken, die Sie zur Ausübung der Pflege zurücklegen, Fahrten zum und vom Pflegebedürftigen, Fahrten zum Arzt oder auch zum Supermarkt, um für den Pflegebedürftigen einzukaufen
  • Tätigkeiten in der Wohnung des Pflegebedürftigen, auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Fensterputzen
  • Tätigkeiten der Grundpflege, zum Beispiel bei der Körperpflege des Angehörigen

Detaillierte Informationen zu diesem Thema haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Gesetzliche Unfallversicherung für häusliche Pflegepersonen

Digitale Pflegeanwendungen 2022

Ab dem 01. Januar 2022 haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine digitale Pflegeanwendung, kurz DiPa. Dieser Anspruch wurde aktuell vom Gesetzgeber eingeführt und und mit einer monatlichen Summe von maximal 50,00 Euro beziffert.

Eine digitale Pflegeanwendung ist eine App, die Pflegende sowie Pflegebedürftige bei der täglichen Pflege unterstützen soll.


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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024