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Krankenkasse wechseln
Sie haben Fragen zum Krankenkassenwechsel oder zur Mitgliedschaft?
Ganz gleich, ob Sie Ihren Angehörigen in seiner Wohnung pflegen oder in Ihren Haushalt aufnehmen - wir unterstützen Sie gerne um Ihnen die Pflege zu erleichtern und Ihrem Angehörigen zu ein wenig mehr Selbstständigkeit zu verhelfen.
Wir übernehmen Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, um
Für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, z. B. saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Mundschutz, können Sie monatlich bis zu 40,00 Euro erhalten.
Um Pflegehilfsmittel unkomplizierter und schneller dort hin zu bringen, wo sie benötigt werden, bekommen Pflegefachkräfte ab Januar 2022 mehr Entscheidungsbefugnisse und können selbst eine Verordnung für Pflegehilfsmittel ausstellen. Bisher musste der Bedarf vom Gutachter in der Pflegebegutachtung festgehalten werden.
Ab Januar 2022 kann dies auch von einer Pflegefachkraft übernommen werden, die dann den Antrag an die Pflegekasse weiterleitet.
Für die Anschaffung der Pflegehilfsmittel stehen Ihnen unsere Vertragspartner zur Verfügung. Sie können sich die Pflegehilfsmittel mit einem Anruf bei uns direkt bis zur Haustür bringen lassen. Eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes ist dafür nicht notwendig.
Natürlich ist es auch möglich, dass Ihre Apotheke oder Ihr Sanitätshaus am Wohnort die Pflegehilfsmittel liefert.
Des Weiteren können wir Ihnen technische Hilfen wie z. B. Pflegebetten, Bettbeistelltische, Pflegerollstühle, Bettwaschsysteme oder ein Hausnotrufsystem zur Verfügung stellen. Auch hier können wir Ihnen kurzfristig helfen.
Muss eine Wohnung umgebaut werden (z. B. Verbreiterung der Wohnungstür, fest installierte Rampen, Beseitigung von Stolperfallen, rutschfester Bodenbelag), damit der Pflegebedürftige selbstständiger leben kann, können diese Maßnahmen von der BKK der Deutschen Bank bezuschusst werden.
Solche Wohnungsanpassungen werden mit bis zu 4.000,00 Euro (bis zu 16.000,00 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) pro Umbaumaßnahme gefördert. Alle zum Zeitpunkt der Zuschusszahlung erforderlichen Einzelmaßnahmen werden dabei als eine Umbaumaßnahme angesehen.
Wir dürfen diesen Zuschuss jedoch nur dann leisten, wenn nicht andere Sozialleistungsträger, z. B. die Unfallversicherung, die Kosten einer solchen Umbaumaßnahme zu übernehmen haben. Gerne beraten wir Sie.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023