Ambulante Pflege

Wenn Sie die Pflege in der häuslichen Umgebung durchführen möchten, stehen hierzu verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung bereit.

Pflegegeld

Wenn Sie die Pflege durch einen Angehörigen oder eine andern Pflegeperson selber sicherstellen möchten, können wir Ihnen in den Pflegegraden 2 bis 5 ein Pflegegeld als finanzielle Unterstützung zur Verfügung stellen.

Übersicht Pflegegeld

Pflegegrad: Betrag:
2 347,00 Euro
3 599,00 Euro
4 800,00 Euro
5 990,00 Euro

Pflegegeldrechner

Beratungseinsatz

Wir freuen uns, dass Sie, durch eine Person Ihres persönlichen Umfelds, in Ihrem Alltag unterstützt werden können. Als Ihre Pflegekasse liegt es in unserem Interesse, wie auch in Ihrem eigenen, dass Ihre Pflege bestmöglich organisiert und sichergestellt ist. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle auf die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung von einem, für Sie kostenfreien, halbjährlichen (für alle Pflegegrade ab dem Pflegegrad 2) Beratungseinsatz hinweisen. 

Dieser wird von einem Pflegedienst Ihrer Wahl durchgeführt und ist uns als Pflegekasse gegenüber nachzuweisen. Dies ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Pflegegeldzahlung.


Pflegesachleistungen

Sofern Sie die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erbringen lassen, kann dieser Pflegedienst die mit Ihnen abgestimmte Leistung direkt mit uns abrechnen. Die maximale Leistung, die Ihnen hierfür zur Verfügung steht, richtet sich nach dem Pflegegrad.

Übersicht

Pflegegrad: Betrag:
2 796,00 Euro
3 1.497,00 Euro
4 1.859,00 Euro
5 2.299,00 Euro

Vereinfachte Umwandlung zum Entlastungbetrag

Der Betrag der Entlastungsleistung reicht bei Ihnen nicht aus? Sie können bis zu 40 Prozent Ihrer zustehenden Pflegesachleistungen in den zweckgebundenen Entlastungsbetrag umwandeln. Dieses zusätzliche Geld steht Ihnen zur Verfügung, um damit anerkannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag" zu finanzieren. 

Der Umwandlungsanspruch bietet eine Möglichkeit, ungenutzte Pflegesachleistungen sinnvoll zu nutzen, ohne dass Ihnen die Mittel verloren gehen. Wenn Sie die Pflegesachleistung in Anspruch nehmen, wird Ihr Pflegegeld entsprechend gekürzt.

Verhinderungspflege

Ein gemeinsamer Jahresbetrag: Für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht künftig ein Gesamtbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr für die Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Sie entscheiden selbst, wie Sie diesen Betrag aufteilen möchten. Benötigen Sie das gesamte Budget für die Verhinderungspflege? Oder doch eher für die Kurzzeitpflege? Die freie Kombinierbarkeit ohne komplizierte Umschichtungsregeln macht die Planung einfacher denn je. 

Wegfall der Wartezeit: Die bisher geltende sechsmonatige Vorversicherungszeit, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, entfällt ebenfalls. 

Der Leistungsbezug ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Während der Zeit der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in Höhe von 50 Prozent weitergezahlt, mit Ausnahme des ersten und letzten Tages. Soweit die Verhinderungspflege weniger als 8 Stunden täglich erfolgt (stundenweise Verhinderungspflege), kommt es zu keiner Kürzung des Pflegegeldes.

Die Verhinderungspflege kann erbracht werden von:

Angehörigen des 1. und 2. Grades, verwandt oder verschwägert

(z. B. leibliche Kinder, Eltern, Schwiegertochter, Schwiegersohn)

Hierbei können von der BKK der Deutschen Bank Kosten in Höhe des für den Pflegegrad maßgebenden Pflegegeldbetrags übernommen werden. Bei einer kurzzeitigen Verhinderung der Pflegeperson wird der zweifache Pflegegeldbetrag anteilig gezahlt.

Sonstigen Personen

(z. B. Nachbar, Angehörige ab dem 3. Grad, Bekannte)

Es können bis zu 3.539,00 Euro pro Kalenderjahr erstattet werden. Dieses Budget setzt sich aus den Beträgen der Kurzeitpflege und der Verhinderungspflege zusammen und kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden.

Erwerbsmäßige Pflegekräfte

(Pflegedienste, zugelassene Pflegeeinrichtungen)

Alternativ kann ein zugelassener Pflegedienst oder auch eine zugelassene Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind von Ihnen zu zahlen. Die beglichene Rechnung kann im Anschluss zur Erstattung der pflegebedingten Kosten eingereicht werden.

Es können bis zu 3.539,00 Euro pro Kalenderjahr erstattet werden. Dieses Budget setzt sich aus den Beträgen der Kurzeitpflege und der Verhinderungspflege zusammen und kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden.

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Muss eine Wohnung umgebaut werden (z. B. Verbreiterung der Wohnungstür, fest installierte Rampen, Beseitigung von Stolperfallen, rutschfester Bodenbelag), damit der Pflegebedürftige selbstständiger leben kann, können diese Maßnahmen von der BKK der Deutschen Bank bezuschusst werden.

Solche Wohnungsanpassungen werden mit bis zu 4.180,00 Euro (bis zu 16.000,00 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) pro Umbaumaßnahme gefördert. Alle zum Zeitpunkt der Zuschusszahlung erforderlichen Einzelmaßnahmen werden dabei als eine Umbaumaßnahme angesehen.

Wir dürfen diesen Zuschuss jedoch nur dann leisten, wenn nicht andere Sozialleistungsträger, z. B. die Unfallversicherung, die Kosten einer solchen Umbaumaßnahme zu übernehmen haben. Gerne beraten wir Sie.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Ihre Ansprechpartner

Ihr persönlicher Ansprechpartner

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 16.12.2025