Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Muss eine Wohnung umgebaut werden (z. B. Verbreiterung der Wohnungstür, fest installierte Rampen, Beseitigung von Stolperfallen, rutschfester Bodenbelag), damit der Pflegebedürftige selbstständiger leben kann, können diese Maßnahmen von der BKK der Deutschen Bank bezuschusst werden.
Solche Wohnungsanpassungen werden mit bis zu 4.000,00 Euro (bis zu 16.000,00 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) pro Umbaumaßnahme gefördert. Alle zum Zeitpunkt der Zuschusszahlung erforderlichen Einzelmaßnahmen werden dabei als eine Umbaumaßnahme angesehen.
Wir dürfen diesen Zuschuss jedoch nur dann leisten, wenn nicht andere Sozialleistungsträger, z. B. die Unfallversicherung, die Kosten einer solchen Umbaumaßnahme zu übernehmen haben. Gerne beraten wir Sie.