Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen. Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen. Dieser Anspruch gilt, sofern keine Entgeltfortzahlung aus tariflichen oder betrieblichen Regelungen gewährleistet ist.
Berufstätige Familienmitglieder sollen Zeit für die kurzfristige Organisation der Pflege eines Angehörigen gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde 2015 das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) verabschiedet. Es soll helfen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren.
Das Pflegezeitgesetz räumt Beschäftigten das Recht ein, in familiären Krisensituationen, wie einem akuten Pflegefall, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. In dieser Zeit sollten sie die pflegerische Versorgung eines nahen Familienmitglieds sicherstellen bzw. die Pflege organisieren. Wer die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nimmt, erhält ein auf bis zu zehn Tage begrenztes Pflegeunterstützungsgeld. Auf diese Weise können Arbeitnehmer akuten Pflegesituationen im Kreise naher Angehöriger nachgehen, Maßnahmen organisieren und müssen dabei nicht gänzlich auf Einnahmen verzichten. So wie Eltern Krankengeld bekommen, wenn sie sich um ihr krankes Kind kümmern, erhalten nahe Angehörige diese Lohnersatzleistung von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.