Eine freiwillige Versicherung ist möglich für:
Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die gesetzlich festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800,00 Euro) in dem laufenden Kalenderjahr und im Folgejahr überschreitet
Freiwillige Mitglieder anderer gesetzlicher Krankenkassen, die für die BKK beitrittsberechtigt sind
Familienangehörige, die nur über ein geringes Einkommen verfügen (bis zur Geringfügigkeitsgrenze 2025: 535,00 Euro monatlich), bei Ausübung eines Minijobs 556,00 Euro monatlich, bei denen jedoch der Anspruch auf eine Familienversicherung ausgeschlossen ist (z.B. bei Kindern, wenn der höher verdienende Elternteil privat krankenversichert ist und dessen Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze liegen)
Mitglieder, deren Versicherungspflicht endet (z.B. zum Ende der Beschäftigung oder nach dem Ende der Versicherungspflicht als Student)
Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen und anderweitig abgesichert werden (z.B. Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen)
Rentner und Rentenantragsteller, wenn sie die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt haben
Selbstständige, die für die BKK beitrittsberechtigt sind.