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Gesunde und schöne Zähne: Ihre Zahngesundheit liegt uns am Herzen. Über die regelmäßige Zahnvorsorge und eine bedarfsgerechte, optimierte Versorgung bei Zahnerkrankungen hinaus gibt es bei uns deshalb Extras „mit Biss“.
Ab dem 1. Oktober 2020 erhöhen sich die sog. befundorientierten Festzuschüsse (fester Betrag für einen vorliegenden Befund) für alle Versicherten von 50 auf 60 Prozent. Das Staffelsystem für weitere Zuschüsse gilt natürlich ebenfalls: Wer einmal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorge geht und dies im Bonusheft nachweist (Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zweimal im Jahr), bekommt einen zusätzlichen Bonus: Es gibt 10 Prozent dazu, wenn die Vorsorge über 5 Jahre läuft bzw. 15 Prozent bei 10 Jahren nachweisbarer Vorsorge.
Das Verfahren läuft übrigens wie gewohnt: Die BKK benötigt den Heil- und Kostenplan im Original und eine Kopie des Bonusheftes. Berechnungsgrundlage für die Höhe des Festzuschusses sind die durchschnittlichen Kosten einer (Standard-)Regelversorgung.
Damit Sie im Zusammenhang mit Ihren Zähnen Ihr lächeln nicht verlieren haben wir hier noch weitere Informationen zu den Leistungen beim Zahnarzt zusammengestellt. Ihnen fehlt noch ein Thema oder Sie haben Fragen? Kein Problem - wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
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Veröffentlicht am: 09.04.2021 - Zuletzt geändert am: 30.12.2021