Anwartschaftsversicherung
Wenn Sie freiwillig versichertes Mitglied der BKK sind und für den Auslandsaufenthalt von Ihrem Arbeitgeber über eine private Versicherung abgesichert sind, kann die bestehende freiwillige Versicherung bei der BKK in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden. Die Anwartschaftsversicherung führt zu keinem Versicherungsschutz, sondern räumt Ihnen die Möglichkeit ein, nach Beendigung der Beschäftigung im Ausland wieder Nutznießer der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zu werden.
Die Anwartschaftsversicherung kann sowohl bei beruflich bedingtem, als auch bei privatem Auslandsaufenthalt, der länger als drei Monate dauert, durchgeführt werden. Die Voraussetzung hierfür ist eine freiwillige Mitgliedschaft. Des Weiteren gewährt die Anwartschaftsversicherung die Anrechnung von Versicherungszeiten in der Pflegeversicherung.