Rentner

Rentner können bei der BKK der Deutschen Bank von einer exklusiven Kranken- und Pflegeversicherung profitieren. Mit diesem Versicherungsschutz genießen Sie die gleichen Vorteile und Leistungen wie alle anderen Mitglieder der BKK auch.

Alles zu den Versicherungsoptionen

Die Pflichtversicherung der Rentner

Sind Sie am Ende Ihres Berufslebens unser Mitglied, bleiben Sie es auch als Rentenantragsteller bzw. als Rentner. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Zeiten der Familienversicherung werden angerechnet. Bei Hinterbliebenen genügt es, wenn der Verstorbene diese Voraussetzungen erfüllt.

Als Rentner haben Sie, mit Ausnahme des Krankengelds, Anspruch auf die gleichen Leistungen wie alle Mitglieder und sind automatisch pflegeversichert.

Um den Krankenversicherungsbeitrag berechnen zu können, wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zugrunde gelegt. Unser kassenindividueller Zusatzbeitrag liegt bei 1,6 Prozent. Änderungen des Zusatzbeitrags wirken sich jeweils zeitversetzt erst ab dem 3. Monat aus, nach dem der Zusatzbeitrag angepasst wurde.

Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich nach der Höhe Ihrer Rente. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt als Krankenversicherungsbeitrag die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent) sowie die Hälfte des Zusatzbeitrges (0,8 Prozent). Verfügen Sie zusätzlich zu Ihrer Rente noch über rentenähnliche Einnahmen, wie z. B. Betriebs- oder Zusatzrenten oder Einkommen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit, sind hiervon ebenfalls Beiträge zu zahlen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn diese Einnahmen insgesamt einen Betrag von monatlich 169,75 Euro übersteigen.

Ausländische Renten und Versorgungsbezüge sind ebenfalls beitragspflichtig. Für die Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen ist der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und für gesetzliche Renten aus dem Ausland die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent) maßgeblich. Hinzu kommt der halbe Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,8 Prozent. Die Beiträge werden dann maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von monatlich 4.987,50 Euro berechnet.

Die freiwillige Versicherung der Rentner

Wenn Sie die notwendige Vorversicherungszeit zur Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen, können Sie sich bei uns freiwillig versichern. Besteht zum Zeitpunkt des Rentenantrags keine gesetzliche Versicherung, z.B. wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie im Allgemeinen nicht mehr freiwilliges Mitglied werden.

Auf Antrag erhalten Sie einen Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger. Als freiwillig versicherter Rentner zahlen Sie auch Beiträge aus Einnahmen, die Sie zusätzlich zur Rente erhalten, z.B. Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.

Die Beiträge für freiwillig versicherte Rentner werden für Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent (plus 1,6 Prozent Zusatzbeitrag) berechnet.

Hinweis: Der Freibetrag für Betriebsrenten in Höhe von 169,75 Euro gilt nicht für freiwillig Versicherte.

Weitere Einnahmen werden dagegen mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,00 Prozent, ausländische Renten mit 7,30 Prozent (jeweils zuzüglich 1,6 Prozent Zusatzbeitrag) berechnet.

Pflegeversicherung

Egal, ob Sie in der Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, es besteht für Sie in jedem Fall eine Pflege-Pflichtversicherung. Hierbei ist der Beitragssatz gesetzlich vorgeschrieben. Er beträgt zurzeit 3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose. Bei selbst beihilfeberechtigten Mitgliedern beträgt der Beitragssatz 1,525 % bzw. 1,875 % für Kinderlose.

Rente und Nebenbeschäftigung

Sie können neben Ihrer Rente in gewissen Grenzen hinzuverdienen. Es sind dann aber unterschiedliche und meist individuelle Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, über die Sie Ihr Rentenversicherungsträger gerne informiert.

Rentenantrag

Eine gesetzliche Rente erhalten Sie grundsätzlich nur dann, wenn Sie dafür einen Antrag stellen. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie daher unbedingt einen Antrag stellen. Benutzen Sie dafür bitte den dafür vorgesehenen Antragsvordruck.

Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind Ihnen die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Rentenversicherungsträger gerne behilflich. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch direkt beim Rentenversicherungsträger stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Rentenversicherungsträger.

Beratung der Deutschen Rentenversicherung

Bei Fragen rund um Ihre Rente sind die Berater der Rentenversicherungsträger gern für Sie da. Dort erhalten Sie auch Informationen, wo sich Ihre nächste Beratungsstelle befindet.

Sie erreichen die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Service-Nummer: 0800 / 1000 4800 oder direkt über die Homepage: www.deutsche-rentenversicherung.de

Direkt die Rufnummer wählen Zur Homepage wechseln


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Wenn Sie Fragen haben sind unsere Kundenbetreuer gerne für Sie da.

Ihr persönlicher Kundenbetreuer

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 26.04.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023