Umfangreiche Begutachtung
Ab dem 01.01.2017 wird bei Kindern (0 bis 18 Jahre) nicht mehr nur auf die somatischen Einschränkungen geachtet, sondern nun fließt auch die kognitive und psychische Einschränkung in die Begutachtung ein.
Tätigkeiten, die sich aus dem Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Aufgaben ergeben, werden nun ebenfalls berücksichtigt. Neben Arzt- und Therapeutenbesuchen können dies auch die Begleitung zur Frühförderung, Hilfe für Eltern bei der Behandlungspflege (z. B. Blutzuckermessung und Insulingabe, Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln usw.), logopädische oder atemtherapeutische Übungen sein.