Kurzzeitpflege: Unterstützung in besonderen Situationen
Manchmal bedarf es einer vorübergehenden vollstationären Pflege – sei es
- aufgrund des Ausfalls Ihrer selbstbeschafften Pflegeperson,
- als Überbrückung nach einer stationären Behandlung,
- wenn die häusliche Pflege noch nicht abschließend geregelt werden konnte oder
- bei einer kurzfristigen Verschlimmerung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
In solchen Momenten bietet die Kurzzeitpflege der BKK der Deutschen Bank eine wertvolle Unterstützung.
Leistungsumfang der Kurzzeitpflege
Für Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 übernehmen wir die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich medizinischer Behandlungspflege und Betreuung. Dies gilt für eine Dauer von bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr und bis zu einem Höchstbetrag von 1.774,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung nicht von uns übernommen werden können. Diese Aufwendungen sind vom Versicherten zu tragen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag zu nutzen, um sich finanziell zu entlasten.
Der Leistungsanspruch besteht ausschließlich für anerkannte Pflegeeinrichtungen, die von der Pflegekasse zugelassen sind.
Finanzieller Spielraum durch weitere Unterstützung
Zusätzlich zahlen wir Ihnen die Hälfte des vor Beginn der Kurzzeitpflege bereits bezogenen Pflegegeldes für bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr weiter. Sollte der Höchstbetrag von 1.774,00 Euro nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, das Budget für die Kurzzeitpflege mit dem gegebenenfalls noch nicht ausgeschöpften Leistungsbetrag der Verhinderungspflege aufzustocken. Durch eine flexible Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht Ihnen somit ein maximaler Höchstbetrag von bis zu 3.386,00 Euro zur Verfügung.
Wir sind für Sie da, um in besonderen Situationen Unterstützung zu bieten und den Weg zur bestmöglichen Pflege zu ebnen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.