Entlastung bei den Pflegeheimkosten ab 2022
Besonders die langjährigen Bewohner eines Pflegeheims sollen beim Eigenanteil für die Pflege ab 2022 finanziell entlastet werden. Umso länger der Aufenthalt im Pflegeheim, desto höher ist der sogenannte Leistungszuschlag für den Eigenanteil.
Damit soll verhindert werden, dass sich ein langer Pflegeheimaufenthalt zur einer starken finanziellen Belastung entwickelt. Wer also länger als drei Jahre im Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag von 70 Prozent auf den zu zahlenden Eigenanteil.
Zuschlag für den zu zahlenden Eigenanteil für die Pflegekosten nach Dauer des Aufenthaltes:
- Bis 12 Monate: 15 Prozent
- Mehr als 12 Monate: 30 Prozent
- Mehr als 24 Monate: 50 Prozent
- Mehr als 36 Monate: 75 Prozent
Bei der finanziellen Entlastung geht es allerdings nur um die Kosten für die Pflege. Entgelte für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten oder eventuell Ausbildungsumlage beziehungsweise -zuschlag, werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden.
Um den höheren Betrag zu erhalten, ist kein gesonderter Antrag nötig.