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Ab dem 01. Januar 2022 haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine digitale Pflegeanwendung, kurz DiPa genannt. Dieser Anspruch wurde aktuell vom Gesetzgeber eingeführt und und mit einer monatlichen Summe von maximal 50,00 Euro beziffert. Eine digitale Pflegeanwendung ist eine App, die Pflegende sowie Pflegebedürftige bei der täglichen Pflege unterstützen soll.
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Veröffentlicht am: 03.01.2022 - Zuletzt geändert am: 15.03.2023