BKK Premium Plus

Unsere kostenlosen Zusatzleistungen sind so individuell, weil jeder Mensch andere Bedürfnisse hat. Deshalb stellen wir Ihnen 360 Euro pro Jahr zur Verfügung, die Sie flexibel für solche Leistungen ausgeben können, die bisher nicht erstattet wurden.

Individuelle Zusatzleistung

Ob alternative Heilmethoden wie Osteopathie, Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, höhere Erstattungen bei zahnärztlichen Behandlungen oder sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen – BKK Premium Plus garantiert Ihnen im Gegenwert von bis zu 360,00 Euro pro Jahr medizinische Zusatzleistungen, die bisher nicht erstattet wurden. Bedarfsgerechter geht es nicht!

Entscheiden Sie selbst, welche Angebote Sie aus unserem Programm nutzen möchten:


Alle Zusatzleistungen im Detail

Osteopathische Behandlung

Wir übernehmen die Kosten in Höhe von 80 Prozent für osteopathische Behandlungen und erstatten bis zu drei Sitzungen pro Jahr mit maximal 40,00 Euro je Sitzung.

Voraussetzungen sind: Der Therapeut ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine entsprechende Ausbildung absolviert und es liegt eine Bescheinigung Ihres Arztes vor, der eine osteopathische Behandlung empfiehlt (formlose Bescheinigung oder Privatrezept).

Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie

Wir beteiligen uns an Arzneimitteln der Homöopathie, der Phytotherapie sowie der Anthroposophie zu 80 Prozent, bis zu 100,00 Euro pro Jahr, wenn Ihnen Ihr Arzt diese Arzneimittel per Privatrezept (z. B. grünes Rezept) verordnet. Voraussetzung ist, dass es sich um ein verschreibungsfreies, aber apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt.

Höhere Erstattungen bei zahnärztlichen Behandlungen

Wir übernehmen die Kosten für eine Professionelle Zahnreinigung mit bis zu 80 Prozent, maximal 40,00 Euro pro Jahr.

Darüber hinaus können Sie bei Kunststoff-Füllungen mit einer 80-prozentigen Kostenerstattung über die gesetzliche Kassenleistung hinaus rechnen, maximal 50,00 Euro pro Zahn bis zu 300,00 Euro im Jahr. Bezuschusst werden bereits mit dem Kassensatz abgerechnete Eigenanteilsrechnungen oder reine Privatleistungen für die Füllung.

Ist bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen eine Vollnarkose notwendig, die nicht über die Regelleistung abgedeckt wird, tragen wir 80 Prozent der Kosten, maximal 200,00 Euro pro Narkose.

Sportmedizinische Beratung und Untersuchung

Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrags für eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung im zweijährigen Rhythmus, pro Behandlung bis zu 75,00 Euro.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr behandelnder Arzt Sportmediziner ist und diese Beratungs- und Untersuchungsleistungen für notwendig hält, um eine kardiale oder orthopädische Erkrankung frühzeitig zu erkennen oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Diese medizinischen Begründungen oder Risiken notiert der Arzt am Besten direkt auf der Rechnung.

So geht’s

Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten, sie tragen die Rechnung zunächst selbst. Für die Erstattung reichen Sie bitte immer die Originalrechnung ein. Bei einer osteopathischen Behandlung oder der Verordnung von Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie brauchen wir dazu ein Rezept.

Rechnung einreichen? Noch bequemer und schneller mit unserer APP!

Sie können die Rechnung und ggfs. weitere Unterlagen auch ganz bequem über unsere BKK-App einreichen. Das geht ganz leicht: App öffnen, Rechnung fotografieren und absenden - ganz ohne lästigen Papierkram. Einfach mal ausprobieren, es lohnt sich.

Mehr über unserere App erfahren

Erklärvideo: So profitieren Sie von BKK PremiumPlus

Unser exklusiver Service für Versicherte der BKK der Deutschen Bank bietet Ihnen medizinische Zusatzleistungen im Wert von bis zu 360 Euro pro Jahr, die bisher nicht erstattet wurden. Sie entscheiden selbst, welche Angebote Sie nutzen möchten. In diesem Video stellen wir Ihnen unsere Angebote vor und zeigen Ihnen, wie viel wir Ihnen in den jeweiligen Fällen erstatten.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 09.04.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024