Arzneimittel

Wir möchten, dass Sie sich um die Qualität Ihrer Arzneimittel keine Sorgen zu machen brauchen und auch der Preis stimmt. Dafür stehen unter anderem unsere Arzneimittel-Rabattverträge mit zahlreichen Herstellern. Was sie für Sie bedeuten und was es zum Thema Arzneimittel noch zu wissen gibt, lesen Sie hier.

Preisnachlässe durch wirkstoffgleiche Alternativen

Gesicherte Qualität zum vernünftigen Preis: Um den hohen Ausgaben für Arzneimittel zu begegnen, hat der Gesetzgeber den Krankenkassen ermöglicht, mit einzelnen Herstellern Rabattverträge für Arzneimittel zu schließen. Dadurch erhalten wir Preisnachlässe, die uns im Sinne unserer Mitglieder bei einer stabilen Finanzlage unterstützen, und Sie ein Produkt, bei dem Qualität und Preis stimmt.

Für Sie heißt das: Natürlich bekommen Sie das Arzneimittel, das Ihr Arzt Ihnen verordnet hat. Gibt es jedoch wirkstoffgleiche Alternativen, erhalten Sie in Ihrer Apotheke bzw. über den Online-Versand vorrangig ein Rabattarzneimittel Ihrer BKK.

Gibt es Arzneimittel ohne Zuzahlung?

Mittlerweile steht eine große Anzahl sehr preisgünstiger Arzneimittel zur Verfügung, bei denen keine Zuzahlung zu leisten ist. Prüfen Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes, ob Ihr Arzneimittel dazugehört.

Zur Arzneimittelprüfung des GKV-Spitzenverbandes

Online- und Versandapotheken

Verschreibungspflichtige Medikamente frei Haus per Mausklick – ist das denn seriös? Ja, Internet- und Versandapotheken dürfen Medikamente über das Internet anbieten und versenden, sofern sie eine Zulassung zum Versand von Arzneimitteln besitzen.

Sie unterliegen dabei den gleichen strengen Kontrollen wie die Apotheken am Wohnort. Das Originalrezept verschicken Sie per Post, sonst reicht die Bestellung per Telefon, Fax oder Internet.

Können Sie bei der Arzneimittelwahl Geld sparen?

Auf jeden Fall, denn die Höhe der Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel ist abhängig vom Preis. Je preiswerter das Medikament, desto geringer die Zuzahlung. Es lohnt sich, Ihren Arzt oder Apotheker nach preisgünstigen, aber qualitativ gleichwertigen Präparaten zu fragen.

Die BKK der Deutschen Bank hat mit verschiedenen Herstellern von Arzneimitteln sogenannte Rabattverträge abgeschlossen. Durch einen Arzneimittelrabattvertrag räumt der pharmazeutische Hersteller eines Arzneimittels einer Krankenkasse einen Preisnachlass ein,

Was bedeutet das in der Praxis? Wenn der Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament vermerkt, erhält der Versicherte in der Apotheke stattdessen ein wirkstoffgleiches Medikament eines Vertragspartners der BKK. Dabei muss das Arzneimittel nicht nur über den gleichen Wirkstoff, sondern auch über die gleichen Inhalte wie Arzneiform, Dosierung und Packungsgröße verfügen. Diese Medikamente stehen Ihnen ohne weitere Mehrkosten zur Verfügung. Die gesetzliche Zuzahlungsverpflichtung bleibt hiervon jedoch unberührt.

Was müssen Sie in der Apotheke für verschreibungspflichtige Arzneimittel bezahlen?

Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Arzneimittel. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit.

Was ist ein Grünes Rezept?

Das sogenannte Grüne Rezept ist ein Privatrezept und lediglich eine Empfehlung des Arztes, der den Patienten ein Medikament verordnet, das nicht rezept- bzw. verschreibungspflichtig ist. Auch hierfür dürfen leider keine Kosten übernehmen. Sollte es sich jedoch um homöopathische, pflanzlich basierte Arzneimittel handeln, erstatten wir Ihnen gegen Vorlage des Privatrezeptes im Rahmen unseres Zusatzpaketes BKK PremiumPlus 80 Prozent, maximal 100 Euro im Jahr.

Hier erfahren Sie mehr über BKK Premium Plus

Was müssen Sie in der Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Medikamente bezahlen?

Diese Medikamente dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden. Die Versicherten tragen die Kosten also selbst. Es gibt bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln allerdings auch Ausnahmefälle, in denen eine Kostenübernahme möglich ist (z. B. bei Kindern unter 12 Jahren).

Medikamente im Test - Angebot der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest mit ihrem Angebot Medikamente im Test bewertet verschreibungspflichtige und freie Medikamente, verbunden mit wichtigen Erläuterungen zu den enthaltenen Wirkstoffen und zu den Krankheiten, für die sie einzusetzen sind.

Dazu werden fortlaufend Preise aktualisiert und Preisvergleiche gestartet. Die Nutzung ist teilweise kostenpflichtig.

Zum Angebot Medikamente im Test


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Veröffentlicht am: 15.04.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024