Für ärztlich verschriebene Hilfsmittel müssen Versicherte über 18. Jahre einen Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens 5,00, höchstens 10,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten selbst tragen. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzartikel) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent je Packung, höchstens jedoch 10,00 Euro im Monat. Ob Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen können und weitere Informationen haben wir Ihnen ausführlich zusammengestellt. Für weitere Informationen wechseln Sie zur Übersicht Befreiungsmöglichkeiten von der Zuzahlung.
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Eine Besonderheit gibt es bei Sehhilfen: Bei Versicherten über 18 Jahre dürfen wir uns an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen beteiligen. Für weitere Informationen wechseln Sie zur Übersicht Brillen und Kontaktlinsen.
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Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, z.B. mit BKK ExtraPlus (Tarif BKKAMB oder Tarif B-Smart), um die Kostenübernahme abzusichern. Für weitere Informationen wechseln Sie zur Übersicht ExtraPlus Zusatzversicherung.
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