Hilfsmittel

Damit Sie bei bestimmten Erkrankungen Ihren Alltag besser bewältigen können, sind spezielle Hilfsmittel eine wichtige Stütze. Eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Hilfsmittel können dabei vom Arzt verschrieben werden. Wir helfen Ihnen da, wo Sie Hilfe benötigen, z.B. bei der Beschaffung eines Hilfsmittels, und übernehmen bis auf einen geringen Eigenanteil die Kosten.

Was man unter den Hilfsmitteln versteht

Hilfsmittel sind bei bestimmten Erkrankungen zum Teil zwingend notwendig. Sie gleichen z.B. eine körperliche Beeinträchtigung aus oder lindern ihre Auswirkungen. Außerdem können sie dazu dienen, den Pflegealltag zu erleichtern und die Pflege zu Hause zu ermöglichen. Zu den Hilfsmitteln zählen u.a. Prothesen, orthopädische Schuhe, Gehhilfen und Hörgeräte, aber auch Allergiker-Bettwäsche und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Inkontinenzartikel.

Was wir Ihnen erstatten

Wir übernehmen die Kosten für

  • ärztlich verordnete Hilfsmittel in Höhe der Festbeträge, sofern die Hilfsmittel nicht per Gesetz von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind
  • Aufwendungen für erforderliche Änderungen oder Reparaturen 
  • In manchen Fällen können wir Ihnen erforderliche Hilfsmittel auch leihweise zur Verfügung stellen

Zuzahlungen

Für ärztlich verschriebene Hilfsmittel müssen Versicherte über 18. Jahre einen Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens 5,00, höchstens 10,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten selbst tragen. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzartikel) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent je Packung, höchstens jedoch 10,00 Euro im Monat. Ob Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen können und weitere Informationen haben wir Ihnen ausführlich zusammengestellt. Für weitere Informationen wechseln Sie zur Übersicht Befreiungsmöglichkeiten von der Zuzahlung.

Weiter zu den Befreiungsmöglichkeiten von der Zuzahlung

Eine Besonderheit gibt es bei Sehhilfen: Bei Versicherten über 18 Jahre dürfen wir uns an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen beteiligen. Für weitere Informationen wechseln Sie zur Übersicht Brillen und Kontaktlinsen.

Weiter zu den Leistungen und Voraussetzungen für Brillen und Kontaktlinsen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, z.B. mit BKK ExtraPlus (Tarif BKKAMB oder Tarif B-Smart), um die Kostenübernahme abzusichern. Für weitere Informationen wechseln Sie zur Übersicht ExtraPlus Zusatzversicherung.

Weiter zu den Vorteilen der ExtraPlus Zusatzversicherung


Transparenz ist uns wichtig - Hilfsmittelvertragsverzeichnis

Wir möchten Sie noch besser über unsere Leistungen bei der Hilfsmittelversorgung informieren. Daher haben wir für Sie Dokumente mit den wesentlichsten Inhalten zu unseren Hilfsmittelverträgen hinterlegt.

Die Dokumente selbst haben immer den gleichen Aufbau: Nach einer kurzen Erläuterung des Produktes wird auf die Verordnung und die Vertragspartner eingegangen. Anschließend folgen Informationen zur Produkt- und Dienstleistungsqualität sowie zur Lieferung, Beratung und Einweisung. Schließlich gibt es noch Hinweise zu eventuellen Mehrkosten und gesetzlichen Zuzahlungen. 
Für weitere Informationen wechseln Sie zur Übersicht Hilfsmittelvertragsverzeichnis.

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Rechnung einreichen? Noch bequemer und schneller mit unserer APP!

Sie können die Rechnung und ggfs. weitere Unterlagen auch ganz bequem über unsere BKK-App einreichen. Das geht ganz leicht: App öffnen, Rechnung fotografieren und absenden - ganz ohne lästigen Papierkram. Einfach mal ausprobieren, es lohnt sich. 

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So geht’s

Wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen, stellt Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung aus. Mit der Verordnung wenden Sie sich gern an einen unserer Vertragspartner. Bitte beachten Sie, dass einige kostenintensive Hilfsmittel von uns vorab genehmigt werden müssen. Unsere Vertragspartner weisen Sie gern darauf hin. Über den detaillierten Ablauf und besondere Bestimmungen bei der Hilfsmittelversorgung informieren wir Sie gerne persönlich.

Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung eines Hilfsmittels

Wir beraten Sie umfassend zur Auswahl des passenden Hilfsmittels, um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu einem fairen Preis sicherzustellen. Bitte rufen Sie uns an oder wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner aus unserem Hilfsmittelteam.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Ihre Ansprechpartner

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Veröffentlicht am: 15.04.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024