Heilmittel

Wieder gesund, beweglich und fit für den Alltag werden – Heilmittel wie Physio-, Ergo- und Sprachtherapie helfen dabei. Sie lindern oder heilen Krankheiten nachhaltig und wirken der Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes frühzeitig entgegen. Wir übernehmen die Kosten.

Behandlung durch ausgebildete Therapeuten

Massage, Krankengymnastik, Sprach- und Sprechtherapie: Heilmittel wirken überwiegend äußerlich und tragen zur Heilung oder Linderung von Beschwerden oder Beeinträchtigungen bei. Sie werden von speziell ausgebildeten Therapeuten wie zum Beispiel Physiotherapeuten oder Logopäden angeboten. Die Kosten übernehmen wir bis auf eine geringe Zuzahlung, wenn das Heilmittel vom Arzt verordnet wurde.

Aktuelle Regelung aufgrund der Corona-Pandemie

Bei der Ausstellung der Heilmittelverordnung durch den behandelnden Arzt gelten zurzeit aufgrund der aktuellen Corona Pandemie folgende Regelungen:

  • Eine 14 tägige Unterbrechung wird derzeit nicht geprüft - es sind also auch längere Pausen möglich.
  • Der Behandlungsbeginn kann ebenfalls länger als 14 bzw. 28 Tage sein.
  • Eine Teilabrechnung von bereits erbrachten Leistungen ist möglich.

Verordnungen können im Einzelfall auch von den Therapeuten abgeändert werden, beispielsweise bei Formfehlern – ohne Rücksprache mit der Arztpraxis. Dies ist dann entsprechend auf der Verordnung zu dokumentieren.

Diese Therapien zählen zu den Heilmitteln

Physiotherapie (physikalische Therapie)

Der Begriff "Physiotherapie" umfasst verschiedene Therapieformen der Bewegungstherapie wie Massagen (inkl. Lymphdrainage), Krankengymnastik (spezielle Behandlungsverfahren für Kinder z. B. nach Bobath oder Vojta und als Atemtherapie bei Mukoviszidose), Chirogymnastik (z.B. funktionelle Wirbelsäulengymnastik), Inhalationen, Bäder sowie Wärme- und Kälteanwendungen.

Die Maßnahmen zielen z.B. darauf ab, die Leistungsfähigkeit von Knochen und Gelenken zu stärken bzw. wiederherzustellen, die Muskulatur aufzubauen, Haltungsschäden zu korrigieren und die motorische Entwicklung von Kindern zu fördern.

Logopädie (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)

Die Logopädie behandelt Stimm-, Sprech- und Schluckstörungen bei Erwachsenen und Kindern. Dazu zählen z.B. Stottern, Poltern, Näseln, eine verzögerte Sprachentwicklung bei Kindern und Sprachstörungen bei Taubheit oder hochgradiger Schwerhörigkeit.

Da die Ursachen für diese Probleme sehr vielfältig sein können, betrachtet die Logopädie sie in einem größeren Zusammenhang: der psychische Zustand des Patienten, seine allgemeine körperliche und geistige Entwicklung, die familiäre Situation, aber auch das Hörvermögen sowie die beim Sprechen beteiligten Körperpartien werden in die Behandlung mit einbezogen.

Informationen zur Logopädie

Ergotherapie

Die Ergotherapie hilft bei krankheitsbedingten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Problemen.

  • Bei motorischen Störungen verbessert die Therapie die Grob- und Feinmotorik sowie das Zusammenspiel von verschiedenen Bewegungsabläufen und die Gelenkfunktionen.
  • Bei Funktionsstörungen einzelner Sinnesorgane verbessert die Ergotherapie das Gleichgewicht oder die Mund- und Essmotorik. Dem Patienten wird geholfen, Sinneswahrnehmungen zu koordinieren und umzusetzen.
  • Bei psychischen Störungen geht es z. B. um die Verbesserung und Stabilisierung von Ausdauer, Antrieb und Belastbarkeit, die Förderung von Selbständigkeit und Flexibilität, um motorische Fähigkeiten und Koordination sowie um die Stärkung von Motivation und Selbstvertrauen.

Ziel aller Leistungen der Ergotherapie ist es, den Patienten in seinem Alltagsleben und in seiner Alltagskompetenz zu stärken.

Podologische Therapie (Fußpflege)

Die podologische Therapie ist ein verordnungsfähiges Heilmittel, wenn sie zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge von Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) dienen. Hierzu zählen Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie).

Ziel der Podologischen Therapie ist die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln an den Füßen bei diabetischem Fußsyndrom.

So geht's

Ist eine Versorgung mit Heilmitteln aus medizinischer Sicht notwendig, stellt Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein entsprechendes Rezept aus. Er gibt dabei an, welches Heilmittel zum Einsatz kommt, wie oft es angewendet wird und wie lange die Behandlung andauern soll.

Dabei ist er an die Heilmittel-Richtlinien gebunden, die die Verordnung von Heilmitteln für bestimmte Krankheitsbilder und die maximale Verordnungsmenge unter dem Aspekt der medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit genau regelt.

Pro Rezept darf Ihnen Ihr Arzt je nach Therapie sechs oder zehn Behandlungen verordnen. Nach der Erstverordnung prüft er den Therapieerfolg und stellt Ihnen gegebenenfalls Folgeverordnungen aus. Mit der ärztlichen Verordnung können Sie jeden zugelassenen Therapeuten Ihrer Wahl aufsuchen.
Eine vorherige Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich.

Gern können Sie sich an unseren Gesundheitswegweiser mediLine wenden, um Therapeuten in Ihrer Nähe zu finden.

Um einen zeitnahen Behandlungsbeginns zu gewährleisten, hat jede Heilmittel-Verordnung eine begrenzte Gültigkeitsdauer: In der Regel beträgt sie 14 Tage, bei der Fußpflege sind es 28 Tage. Ist eine Unterbrechung der Therapie notwendig können Sie die Ergotherapie, die Physikalische Therapie und die Logopädie 14 Tage unterbrechen. Bei längeren Unterbrechungen ist die Verordnung nicht mehr gültig und sie benötigen ein neues Rezept.

Zuzahlung

Die Kosten für die Behandlungen rechnen wir direkt mit Ihrem Therapeuten ab. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent sowie 10,00 Euro je Verordnung zahlen Sie selbst. Die Zuzahlung ist an den Arzt bzw. Therapeuten zu leisten.

Hier finden Sie unseren Online-Zuzahlungsrechner

Budget erschöpft?

Sie benötigen weiterhin Krankgengymnastik aber ihr Arzt stellt keine weitere Verordnung aus, weil sein Budget erschöpft sei. Es ist richtig, dass die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassenverbänden so genannte Richtgrößen für die Verordnung von Heilmitteln vereinbart haben. Sie haben jedoch weiterhin einen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln, wenn diese für Sie medizinisch notwendig sind.

Bitte sprechen Sie in diesen Fällen nochmal mit Ihrem Arzt. Eine Genehmigung durch uns kann leider nicht ausgestellt werden.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024