Ist eine Versorgung mit Heilmitteln aus medizinischer Sicht notwendig, stellt Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein entsprechendes Rezept aus. Er gibt dabei an, welches Heilmittel zum Einsatz kommt, wie oft es angewendet wird und wie lange die Behandlung andauern soll.
Dabei ist er an die Heilmittel-Richtlinien gebunden, die die Verordnung von Heilmitteln für bestimmte Krankheitsbilder und die maximale Verordnungsmenge unter dem Aspekt der medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit genau regelt.
Pro Rezept darf Ihnen Ihr Arzt je nach Therapie sechs oder zehn Behandlungen verordnen. Nach der Erstverordnung prüft er den Therapieerfolg und stellt Ihnen gegebenenfalls Folgeverordnungen aus. Mit der ärztlichen Verordnung können Sie jeden zugelassenen Therapeuten Ihrer Wahl aufsuchen.
Eine vorherige Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich.
Gern können Sie sich an unseren Gesundheitswegweiser mediLine wenden, um Therapeuten in Ihrer Nähe zu finden.
Um einen zeitnahen Behandlungsbeginns zu gewährleisten, hat jede Heilmittel-Verordnung eine begrenzte Gültigkeitsdauer: In der Regel beträgt sie 14 Tage, bei der Fußpflege sind es 28 Tage. Ist eine Unterbrechung der Therapie notwendig können Sie die Ergotherapie, die Physikalische Therapie und die Logopädie 14 Tage unterbrechen. Bei längeren Unterbrechungen ist die Verordnung nicht mehr gültig und sie benötigen ein neues Rezept.