Kuren und Reha-Maßnahmen: Vorsorge und Rehabilitation

Während einer Kur oder Reha-Maßnahme sollen Sie sich ganz auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Gesundheit. Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind dazu da, sie zu stärken bzw. im Krankheitsfall wiederherzustellen. In jedem Fall können Sie Zuschüsse oder sogar die volle Kostenübernahme von uns erhalten. Auch an den Fahrkosten beteiligen wir uns.

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen dauern in der Regel drei Wochen und können frühestens nach 3 Jahren (ambulant) bzw. 4 Jahren (stationär) wiederholt werden. Wenn zwingende gesundheitliche Gründe vorliegen, kann die Frist verkürzt werden.

Wer die Kosten für eine stationäre Kur übernimmt ist genau gesetzlich geregelt. Wenn Sie berufstätig sind oder z.B. ein Arbeitsunfall der Grund für eine Kur ist, sind wir als BKK gar nicht für die Kostenübernahme zuständig, sondern die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell und unterstützen Sie bei der Antragstellung – egal bei welchem Versicherungsträger.

Ambulante Kuren: Bleiben Sie gesund!

Ambulante Vorsorge-Maßnahmen: Gesund bleiben

Ambulante Kuren, umgangssprachlich als „Badekuren“ bekannt, dienen der Vorsorge. Sie sollen verhindern, dass sich eine gesundheitliche Belastung zu einer Krankheit entwickelt. Kurort und Zeitpunkt können Sie frei wählen. Es muss sich lediglich um einen anerkannten Kurort handeln und Ihre letzte ambulante Kurmaßnahme muss mindestens drei Jahre zurückliegen. Die Kurdauer beträgt in Deutschland 3 Wochen. Als Arbeitnehmer nutzen Sie dafür Ihren Jahresurlaub, SIe sind während der ambulanten Kur nicht "krank geschrieben".

Kostenübernahme und Zuzahlungen:

Bei Maßnahmen in anerkannten Kurorten in Deutschland tragen wir nach Prüfung der medizinischen Voraussetzungen die Kosten für das Kurarzthonorar sowie die verordneten Kurmittel (z.B. Bäder und Massagen). Die Abrechnung erfolgt direkt über das sogenannte Kurmittelscheckheft, Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung vor Ort.

Für sonstige Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe) erhalten Sie von uns einen pauschalen Zuschuss von 100,00 Euro. Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt dieser Zuschuss 21,00 Euro täglich. Einen Vordruck für die Bestätigung durch den behandelnden Arzt senden wir Ihnen gerne zu. Die Erstattung erfolgt wenn Sie uns die Rechnung einreichen.

Die gesetzlich festgelegte Zuzahlung an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel beträgt 10 Prozent zuzüglich 10,00 Euro je Verordnung. Geringverdiener können sich bei Erreichen ihrer individuellen Belastungsgrenze von der Zuzahlung befreien lassen.

Voraussetzungen und Antragsstellung:

Voraussetzung für eine ambulante Kur ist, dass zunächst verschiedene Heilmittel am Wohnort in Anspruch genommen und ausgeschöpft, wurden, die fachärztliche Behandlung nicht zu einer Besserung führt und die Kurtherapie in Verbindung mit ortsgebundenen Heilmitteln erfolgversprechender ist als die fachärztliche Behandlung am Wohnort. Ob dies der Fall ist, sehen wir uns gemeinsam mit unseren beratenden Ärzten des Medizinischen Dienstes an.

Wenn Ihr behandelnder Arzt eine ambulante Vorsorgemaßnahme empfiehlt, senden wir Ihnen gern ein entsprechendes Formular zu, mit dem Sie die Kur unkompliziert beantragen können. Sie können das Formular auch gerne hier direkt herunterladen: Antrag ambulante Kur

BKK-Kompaktkuren Fit und Vital

Fit und Vital heißt das Motto unserer BKK-Vorsorgeprogramme, z. B. für den Muskel- und Skelettapparat, das Herz-Kreislauf-System, den Stoffwechsel, die Atemwege sowie die „Burn-out“-Prophylaxe“.

Kostenübernahme und Zuzahlungen:

Hier tragen tragen wir die Kosten für das Kurarzthonorar sowie das Gesundheitspaket (z.B. Bäder und Massagen).

Für sonstige Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe) erhalten Sie von uns einen pauschalen Zuschuss von 100,00 Euro. Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt dieser Zuschuss 21,00 Euro täglich. Einen Vordruck für die Bestätigung durch den behandelnden Arzt senden wir Ihnen gerne zu.

Die gesetzlich festgelegte Zuzahlung an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel beträgt 10 Prozent zuzüglich 10,00 Euro je Verordnung. Geringverdiener können sich bei Erreichen ihrer individuellen Belastungsgrenze von der Zuzahlung befreien lassen. Die Erstattung erfolgt immer im Nachhinein.

Die genaue Höhe Ihres Eigenanteils entnehmen Sie bitte dem Katalog. Die Abrechnung erfolgt direkt mit uns, Sie zahlen vor Ort nur Ihren Eigenanteil und Ihre privaten Kosten.

Als Arbeitnehmer nutzen Sie dafür Ihren Jahresurlaub, SIe sind während der ambulanten Kur nicht "krank geschrieben".

Aktueller Katalog:

Die Kompaktkuren richten sich besonders an Berufstätige und sind auf einen Zeitraum von 2 Wochen abgestimmt. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern individuell.

Katalog 2024 [PDF - 6 MB]    Antrag (PDF, 0,1 MB)

BKK-Kuren im europäischen Ausland

Zusätzlich zu den Kuren im Inland, können Sie auch im europäischen Ausland eine ambulante Vorsorgekur durchführen. Wichtig dabei ist, dass es sich um einen anerkannten Badekurort handelt.

Kostenübernahme und Zuzahlungen:

Wir übernehmen die Kosten für das Kurarzthonorar und die anerkannten Kurmittel bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze.

Für sonstige Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe) erhalten Sie von uns einen pauschalen Zuschuss von 100,00 Euro. Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt dieser Zuschuss 21,00 Euro täglich. Einen Vordruck für die Bestätigung durch den behandelnden Arzt senden wir Ihnen gerne zu.

Die gesetzlich festgelegte Zuzahlung an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel beträgt 10 Prozent zuzüglich 10,00 Euro je Verordnung. Geringverdiener können sich bei Erreichen ihrer individuellen Belastungsgrenze von der Zuzahlung befreien lassen. Die Erstattung erfolgt immer im Nachhinein. Bitte reichen Sie hierfür die Originalrechnung sowie die Verordnung des Kurarztes ein.

Informationen zur Befreiung von Zuzahlungen

Voraussetzungen und Antragsstellung:

Voraussetzung für eine ambulante Kur ist, dass zunächst verschiedene Heilmittel am Wohnort in Anspruch genommen und ausgeschöpft, wurden, die fachärztliche Behandlung nicht zu einer Besserung führt und die Kurtherapie in Verbindung mit ortsgebundenen Heilmitteln (z.B. Thermen, Fango) erfolgversprechender ist als die fachärztliche Behandlung am Wohnort.

Ob dies der Fall ist, sehen wir uns gemeinsam mit unseren beratenden Ärzten des Medizinischen Dienstes an. Wenn Ihr behandelnder Arzt eine ambulante Vorsorgemaßnahme empfiehlt, senden wir Ihnen gern ein entsprechendes Formular zu, mit dem Sie die Kur unkompliziert beantragen können.

Ambulante Reha-Maßnahmen: Gesund werden

Nach schwerer Erkrankung oder medizinischem Eingriff ist die Rehabilitation „Reha“ nach der Akutbehandlung ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der Genesung. In der Regel erfolgt die Rehamaßnahme ambulant, das heißt Sie wohnen zu Hause und besuchen tagsüber die Klinik. Dort werden Sie intensiv von Ärzten und Therapeuten betreut und erfahren alle Behandlungen, die Sie auf dem Weg der Heilung unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Massagen oder psychosoziale Unterstützung.

Kostenübernahme und Zuzahlungen:

Die Kosten einer ambulanten Rehabilitation werden abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils in Höhe von 10,00 Euro pro Tag von uns voll übernommen. In manchen Fällen, z.B. wenn die Maßnahme bei Erwerbstätigen auf den Erhalt der Erwerbsfähigkeit abzielt, ist jedoch der Rentenversicherungsträger zuständig. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu gern.

Stationäre Rehabilitation und Vorsorge

Reicht eine ambulante Maßnahme nicht aus, wird Ihnen Ihr Arzt möglicherweise eine stationäre Kur in einer Kur- oder Rehabilitationsklinik empfehlen. Dabei wohnen und essen sie direkt in der Klinik und erhalten dort die für Sie geeignete Therapie. Ihr behandelnder Arzt muss diese Maßnahme bei der BKK beantragen. Entsprechende Antragsunterlagen liegen Ihrem Arzt vor.

Kostenübernahme und Zuzahlungen:

Wir übernehmen die vollen Kosten für eine stationäre Maßnahme abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils in Höhe von 10,00 Euro pro Tag. Kinder unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlung.

Zusätzlich erstatten wir die notwendigen Kosten für An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Vorsorgemaßnahmen ist ein Eigenanteil von bis zu 10,00 Euro pro Fahrt zu zahlen.

Mutter- / Vater-Kind-Kuren

Kinder, Job, Haushalt – wenn Ihre Gesundheit unter starker Beanspruchung steht, Ihre Elternrolle Sie viel Kraft kostet und sich Überforderungs- bzw. Krankheitssymptome zeigen, ist es an der Zeit sich professionelle Hilfe zu holen. Nutzen Sie die Mutter- bzw. Vater & Kind-Kur als medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, um aufzutanken und dauerhaft gesund zu bleiben.

Inhalt der Kurmaßnahme ist ein individuelles Therapieangebot, die Kur stellt daher keinen Urlaub dar.

Grundsätzlich können alle Mütter oder Väter, die Kinder erziehen, eine Mutter/Vater & Kind-Kur beantragen, wenn der Arzt die Kurbedürftigkeit feststellt und attestiert. Besondere Altersgrenzen der Kinder sind zu beachten.

Gern informieren wir Sie über weitere Einzelheiten, rufen Sie uns an!

Neue Schwerpunktkuren für Mutter und Kind

Kinder, Job, Haushalt – wenn Ihre Gesundheit unter starker Beanspruchung steht, Ihre Elternrolle Sie viel Kraft kostet und sich Überforderungs- bzw. Krankheitssymptome zeigen, ist es an der Zeit, sich professionelle Hilfe zu holen. Wir unterstützen Sie: Nutzen Sie unsere neuen Angebote für Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren, um aufzutanken und dauerhaft gesund zu bleiben.

Die neuen Schwerpunktkuren im Detail:

Gerne beraten wir Sie zu den Details und zum Antrag! Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner aus Team 1 oder 2 oder über die Rufnummer: 02 11/90 65-192.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Ihre Ansprechpartner A-L

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Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 29.04.2021 - Zuletzt geändert am: 21.02.2024