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Wir springen ein, wenn Sie aufgrund einer längeren Erkrankung nicht arbeiten können. Mit dem Krankengeld der BKK sind Sie während dieser Zeit finanziell abgesichert und können sich ganz aufs Gesundwerden konzentrieren.
Wenn Sie aufgrund längerer Krankheit nicht arbeiten können, zahlt Ihnen der Arbeitgeber zunächst Ihren Lohn oder Gehalt für die Dauer von bis zu 6 Wochen weiter. Nach dem Ende dieser Entgeltfortzahlung zahlen wir Ihnen Krankengeld und sorgen so für Ihre finanzielle Sicherheit.
Sie erhalten Krankengeld, wenn Sie bei uns mit dem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Das betrifft Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosengeld I und freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige, die sich für einen Anspruch auf Krankengeld entschieden haben.
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag an dem Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat bzw. mit dem ersten Tag der stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung.
Sie erhalten 70 Prozent Ihres regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Grundlage für die Berechnung ist Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die Sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten haben, werden ebenfalls berücksichtigt.
Der Höchstbetrag des kalendertäglichen Krankengeldes beträgt 2023: 116,38 Euro (2022: 112,88 Euro).
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, bekommen Sie zunächst für sechs Wochen Leistungen von der Agentur für Arbeit und danach Krankengeld. Das Krankengeld ist genauso so hoch wie das Arbeitslosengeld, das Sie zuletzt erhalten haben.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Wenn Sie sich für einen Tarif mit Anspruch auf Krankengeld entschieden haben, erhalten Sie ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von uns. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des täglichen Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge entrichtet wurde. Haben Sie ein Negativeinkommen oder ein Arbeitseinkommen unterhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrenze, erhalten Sie kein bzw. ein Krankengeld in Höhe 70 Prozent des tatsächlichen Arbeitseinkommens.
Das Krankengeld beträgt im Jahr 2022 maximal 112,88 Euro kalendertäglich (2021 ebenfalls 112,88 Euro).
Bitte senden Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich zu, damit wir Ihren Anspruch auf Krankengeld prüfen können.
Zur Prüfung Ihres Krankengeldanspruchs senden wir Ihnen ein Informationsschreiben und eine Erklärung für den Bezug von Krankengeld zu. Bitte senden Sie diese vollständig ausgefüllt an uns zurück.
Ihr Arbeitgeber übermittelt uns in der Regel rechtzeitig vor Ablauf der Entgeltfortzahlung die notwenigen Verdienstangaben zur Berechnung des Krankengeldes. Liegt die Entgeltbescheinigung nicht vor, so fordern wir diese bei Ihrem Arbeitgeber an.
Das Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Wenn Sie Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat erhalten, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.
Während des Krankengeldbezugs bleiben Sie grundsätzlich beitragsfrei bei uns krankenversichert. Besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung übernehmen wir mindestens die Hälfte der Beiträge. Ihre Hälfte der Beiträge wird vom Brutto-Krankengeld abgezogen und gemeinsam mit unserem Anteil an die jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt.
Das Krankengeld ist lohnsteuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Wir übermitteln daher jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres die Höhe und den Zeitraum des gezahlten Krankengeldes für das abgelaufene Kalenderjahr elektronisch an das Finanzamt. Nach der Datenübermittlung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, welche Daten übermittelt wurden.
Um den Einkommensverlust, der aus der Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und Ihrem Krankengeld entsteht, so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner, die Barmenia Krankenversicherung.
Mit BKK ExtraPlus (Tarif BKKV) können Sie sich in Form eines zusätzlichen Krankentagegeldes absichern.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023