Bei der Rechnungsregulierung müssen sie in Vorleistung treten. Damit wir Ihnen die Kosten im Nachgang möglichst schnell erstatten können, benötigen wir eine detaillierte Rechnung, aus der hervorgehen muss wer behandelt wurde, worin die Behandlung oder Leistung bestand und welche Kosten dafür entstanden sind. Bei der Erstattung müssen wir die vorgesehenen Abschläge berücksichtigen.
Dazu zählen die gesetzlichen Zuzahlungen und ein Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dieser Abschlag beträgt 5 Prozent, maximal 50,00 Euro und ist von Ihnen selbst zu tragen.
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass bestimmte Leistungen – etwa Zahnersatz, Kuren oder Krankenhausaufenthalte – genau wie bei einer Behandlung in Deutschland einer Genehmigung bzw. Kostenzusage Ihrer Krankenkasse bedürfen. Beim Zahnersatz muss hierzu z.B. ein Heil- und Kostenplan vorliegen.
Bitte beachten Sie bei „Gesundheits-Schnäppchen“ aus dem Ausland, dass wir keinen Einfluss auf die Qualität der Leistungen und die Qualifikation der Leistungserbringer haben. Auch wenn es um die Beseitigung oder Klärung von Behandlungsfehlern geht, können wir uns nicht wie gewohnt für Ihre Interessen einsetzen.