Kieferorthopädische Behandlung

Etwa die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen sind von einer Fehlstellung der Zähne betroffen. Ihre BKK übernimmt die Kosten für Zahnspangen und andere erforderliche kieferorthopädische Behandlungen zu 100 %, wenn eine Korrektur medizinisch notwendig ist. Ob das der Fall ist, beurteilt der Kieferorthopäde anhand festgelegter Kriterien.

Korrektur der Fehlstellungen

Wenn die Zähne nicht in Reih und Glied stehen, ist das nicht nur ein ästhetisches Problem: Ausgeprägte Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers können das Kauen, Beißen, Sprechen oder sogar die Atmung beeinträchtigen. Eine kieferorthopädische Behandlung korrigiert diese Fehlstellungen meist unproblematisch und schmerzfrei. Die Zähne werden dabei in der Wachstumsphase von Kindern und Jugendlichen nach und nach mittels Schienen oder Klammern in die richtige Position „gelenkt“. Das braucht Zeit: Die Behandlung zieht sich in der Regel über einen langen Zeitraum hin und ist mit regelmäßigen Terminen beim Kieferorthopäden verbunden.

Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig?

Wann Fehlstellungen korrigiert werden sollten, beurteilt der Kieferorthopäde anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Er unterscheidet fünf Schweregrade: Leichte Veränderungen haben den Schweregrad eins oder zwei, gravierende Fehlstellungen, die eine Behandlung notwendig machen, den Schweregrad drei bis fünf.

Wann ist die Behandlung für Versicherte kostenfrei?

Ab KIG 3 darf Ihre BKK die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernehmen. Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, darf die BKK die Kosten nur in wenigen Ausnahmefällen übernehmen, z.B. wenn bei schweren Kieferanomalien eine Kombination von kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist.

So geht’s

Der Kieferorthopäde stellt zuerst einen Behandlungsplan auf, der die notwendigen Maßnahmen, die voraussichtliche Dauer der Behandlung und die zu erwartenden Kosten enthält.

Bitte reichen Sie diesen vor Beginn der Behandlung bei Ihrer BKK ein. Wir übernehmen insgesamt 100 % der Behandlungskosten, wobei 80 % der Leistungen direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden und der Rest Ihnen zunächst als Eigenanteil in Rechnung gestellt wird. Sind mehrere Kinder einer Familie zugleich in kiefernorthopädischer Behandlung, verringert sich der Eigenanteil auf 10 %. Nachdem die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, erstatten wir Ihnen den gezahlten Eigenanteil vollständig zurück.

Kosten für zusätzliche Leistungen, die die kieferorthopädische Behandlung kosmetisch oder ästhetisch ergänzen, aber für den Behandlungserfolg nicht notwendig sind, werden von der BKK nicht übernommen. Hierzu zählen beispielsweise die Verwendung von speziellen Brackets oder festsitzende Retainer.

Private Zusatzversicherungen

Private Zusatzversicherungen im Bereich der Kieferorthopädie sind nicht so verbreitet wie im Bereich Zahnersatz. Unsere Kooperationspartner die Barmenia Krankenversicherung bietet für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr den Tarif Mehr Zahnvorsorge an, der bis zu 2.000 Euro für kieferorthopädische Behandlungen vorsieht, unabhängig von der Einstufung in die oben erwähnten Indikationsgruppen.

Mehr Informationen zum Tarif von der Barmenia Krankenversicherung erhalten


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Veröffentlicht am: 16.04.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024