Korrektur der Fehlstellungen
Wenn die Zähne nicht in Reih und Glied stehen, ist das nicht nur ein ästhetisches Problem: Ausgeprägte Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers können das Kauen, Beißen, Sprechen oder sogar die Atmung beeinträchtigen. Eine kieferorthopädische Behandlung korrigiert diese Fehlstellungen meist unproblematisch und schmerzfrei. Die Zähne werden dabei in der Wachstumsphase von Kindern und Jugendlichen nach und nach mittels Schienen oder Klammern in die richtige Position „gelenkt“. Das braucht Zeit: Die Behandlung zieht sich in der Regel über einen langen Zeitraum hin und ist mit regelmäßigen Terminen beim Kieferorthopäden verbunden.
Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig?
Wann Fehlstellungen korrigiert werden sollten, beurteilt der Kieferorthopäde anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Er unterscheidet fünf Schweregrade: Leichte Veränderungen haben den Schweregrad eins oder zwei, gravierende Fehlstellungen, die eine Behandlung notwendig machen, den Schweregrad drei bis fünf.
Wann ist die Behandlung für Versicherte kostenfrei?
Ab KIG 3 darf Ihre BKK die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernehmen. Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, darf die BKK die Kosten nur in wenigen Ausnahmefällen übernehmen, z.B. wenn bei schweren Kieferanomalien eine Kombination von kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist.