Zahnersatz

Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen – die moderne Zahnmedizin bietet viele Möglichkeiten der Versorgung, wenn Zähne verloren gegangen oder so stark beschädigt sind, dass es mit einer Füllung nicht getan ist. Wir beteiligen uns in jedem Fall mit einem Festzuschuss an den Kosten. Regelmäßige Vorsorge und ein lückenloses Bonusheft belohnen wir mit einem höheren Zuschuss.

Sie benötigen Zahnersatz?

In der Regel gibt es verschiedene Therapiemöglichkeiten sowie verschiedene Materialien und Ausführungsarten. Welche Versorgung für Sie die richtige ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt. Wir beteiligen uns in jedem Fall mit einem Festzuschuss an den Kosten. Er richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund und ist unabhängig von der gewählten Versorgung immer gleich.

Festzuschuss und Zuzahlung

Im Zusammenhang mit dem Zahnersatz fällt häufig der Begriff: befundorientierte Festzuschüsse. Dies bedeutet, dass Sie als Versicherter sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden können, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Für jeden Befund gibt es einen bundeseinheitlich festgelegten Zuschuss, der unabhängig von der gewählten Versorgungsform in einheitlicher Höhe gezahlt wird.

Das bekannte Bonusheft hat weiterhin seine Gültigkeit: Wer in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss, bei zehn Kalenderjahren regelmäßiger Vorsorge erhöht sich der Festzuschuss sogar nochmal.

Regelversorgung und höherwertige/andersartige Versorgung

Die Regelversorgung ist die Behandlung, die bei dem vorliegenden Befund als Standardtherapie gilt. Wünschen Sie eine höherwertige Versorgung, z. B. eine Verblendung außerhalb der Verblendgrenzen (im Oberkiefer bis Zahn 5; im Unterkiefer bis Zahn 4) müssen Sie die anfallenden Mehrkosten selbst tragen (so genannte gleichartige Versorgung). Wählen Sie eine komplett andersartige Versorgung als die Regelversorgung (z.B. ein Implantat), haben Sie trotzdem Anspruch auf den Festzuschuss entsprechend Ihrem Befund.

Bitte beachten Sie:

Bei andersartigen Versorgungen müssen Sie mit der gesamten Rechnungssumme in Vorleistung treten und sich Ihren Festzuschuss von uns erstatten lassen. Da die Gebühren in den privaten Leistungsverzeichnissen höher sind als in den mit den Krankenkassen vertraglich festgelegten, ergeben sich für Sie erheblich höhere finanzielle Belastungen. Es ist sinnvoll, vor der Unterschrift auf einer "Privatvereinbarung" Kontakt mit uns aufzunehmen. Gegebenenfalls ist es ratsam, eine medizinische Zweitmeinung oder ein Alternativangebot einzuholen.

Ihren Eigenanteil vorab berechnen können Sie mit unserem Online-Eigenanteilrechner für Zahnersatz.

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2te-Zahnarztmeinung - Günstige Vergleichsangebote in Ihrer Nähe

Als Versicherter der BKK der Deutschen Bank können Sie beim Zahnersatz viel Geld sparen: Durch eine gezielte Marktpreisanalyse kann sich Ihr Eigenanteil drastisch reduzieren – im Schnitt um 56 Prozent. Vergleichen lohnt sich!

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Härtefallregelung

Versicherte mit sehr geringem Einkommen können den Eigenanteil am Zahnersatz kaum aufbringen. Deshalb gibt es eine Härtefallregelung. Sie gilt für alle, die Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Bafög beziehen oder unter bestimmte Einkommensgrenzen fallen 2023: 1.358,00 Euro brutto für Alleinstehende, für einen Angehörigen zusätzlich 509,25 Euro und für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 339,50 Euro). Trifft die Härtefallregelung für Sie zu, melden Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung bei uns. Wir senden Ihnen dann einen Antrag zu.

ExtraPlus Zusatzversicherung

Unser exklusiver Zahn-Zusatzschutz in Kooperation mit der Barmenia deckt einen großen Teil des Eigenanteils und der Mehrkosten bei Zahnersatz ab – zu besonders günstigen Konditionen und ohne Wartezeiten. Die Tarife „Mehr Zahnersatz“ ergänzen sinnvoll die Leistungen Ihrer BKK.

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So geht's

Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan (HKP) den Sie im Original, mit Ihrem Bonusheft bei uns einreichen. Sie erhalten anschließend die Unterlagen mit unserem Zuschussvermerk zurück, die Behandlung kann nun beginnen.

Besonderheiten für Versicherte des BVV

Die Leistungen des Versicherungsvereins des Bankgewerbes - BVV umfassen unter Umständen auch Zuschüsse zum Zahnersatz. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den BVV, Kurfürstendamm 111 - 113, 10711 Berlin, Tel.: 030 520 05 68 11.


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Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 16.04.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024