Sie benötigen Zahnersatz?
In der Regel gibt es verschiedene Therapiemöglichkeiten sowie verschiedene Materialien und Ausführungsarten. Welche Versorgung für Sie die richtige ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt. Wir beteiligen uns in jedem Fall mit einem Festzuschuss an den Kosten. Er richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund und ist unabhängig von der gewählten Versorgung immer gleich.
Festzuschuss und Zuzahlung
Im Zusammenhang mit dem Zahnersatz fällt häufig der Begriff: befundorientierte Festzuschüsse. Dies bedeutet, dass Sie als Versicherter sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden können, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Für jeden Befund gibt es einen bundeseinheitlich festgelegten Zuschuss, der unabhängig von der gewählten Versorgungsform in einheitlicher Höhe gezahlt wird.
Das bekannte Bonusheft hat weiterhin seine Gültigkeit: Wer in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss, bei zehn Kalenderjahren regelmäßiger Vorsorge erhöht sich der Festzuschuss sogar nochmal.