Gewährleistung bei Zahnersatz

Zahnersatz ist teuer. Umso ärgerlicher ist es, wenn er nicht passt oder auch nach der Eingewöhnungszeit Schmerzen verursacht. Doch keine Sorge: Ihr Zahnarzt hat eine Gewährleistungspflicht und ist innerhalb des Zeitraumes der Gewährleistung zur kostenfreien Nachbesserung etwaiger Mängel verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kostenfreies Nachbessern

An neuen Zahnersatz muss sich jeder Mensch erst einmal gewöhnen. Anfängliche Beschwerden nehmen in der Regel kontinuierlich ab und sind nach wenigen Wochen verschwunden. Halten sie länger an, sollten Sie Ihrem Zahnarzt die bestehenden Probleme schildern. Das ist deshalb so wichtig, weil Sie dem Zahnarzt gegenüber Gewährleistungsansprüche haben und er bei etwaigen Mängeln zur Nachbesserung verpflichtet ist. Die Gewährleistung ist auf zwei Jahre nach Eingliederung Ihres Zahnersatzes befristet. In diesem Zeitraum muss der Zahnarzt kostenlos nachbessern, ggf. ist eine komplette Neuanfertigung nötig.

Kostenfreie Mängelbegutachtung

Wir sind für Sie da, wenn es dabei zu Problemen kommt, z.B. wenn Ihre Beschwerden trotz mehrfacher Nachbehandlung weiter bestehen oder der Zahnarzt die kostenlose Nachbesserung verweigert. In diesen Fällen leiten wir eine für Sie kostenfreie Mängelbegutachtung ein. Ein unabhängiger Gutachter wird dabei die Arbeit Ihres Zahnarztes überprüfen und Vorschläge für eine Nachbesserung bzw. Neuanfertigung erstellen. Bitte schildern Sie uns dazu den bisherigen Behandlungsverlauf - inklusiv bereits erfolgter Nachbesserung - und Ihre akuten Beschwerden und reichen uns die Rechnungsbelege zur weiteren Bearbeitung ein.

Besonderheit: Zahnersatz aus dem Ausland

Eine Besonderheit gilt bei Zahnersatz, der im Ausland angefertigt wurde: Auch wenn wir im Einzelfall einen Zuschuss zur Auslandsbehandlung leisten, bestehen nach deutschem Recht keine Gewährleistungsansprüche. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Eine kostenlose Nachbesserung im Inland ist nicht möglich. Rufen Sie uns am besten vor einer geplanten Behandlung im Ausland an und lassen sich beraten.


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Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024