Kostenerstattung für ärztliche Behandlung

Als BKK-Versicherter erhalten Sie alle medizinisch notwendigen Leistungen bequem und bargeldlos über Ihre Versichertenkarte. Eine Alternative dazu ist die Kostenerstattung: Bei diesem Tarif rechnet der Arzt mit Ihnen direkt ab. Sie sind sozusagen “Privatpatient“ jedoch mit erheblichen finanziellen Risiken und Mehrkosten.

Das Kostenerstattungsprinzip

Grundsätzlich sind alle Versicherten nach dem sogenannten "Sachleistungsprinzip" versichert: Mit Ihrer Versichertenkarte erhalten sie medizinische Leistungen unkompliziert und bargeldlos. Alle Formalitäten regeln wir direkt mit den Leistungserbringern, Ärzten, Kliniken oder Therapeuten.

Mit der Entscheidung zum Kostenerstattungsprinzip, die Ihnen offensteht, werden Sie zum Selbstzahler: Sie erhalten Rechnungen nach den amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte bzw. Therapeuten, die Sie zunächst selbst tragen. Wir erstatten im Rahmen einer Pauschale maximal die Kosten, die bei einer Behandlung über die BKK-Versichertenkarte entstanden wären, abzüglich der üblichen gesetzlichen Zuzahlung und eines Abschlags für Verwaltungskosten von 3 Prozent. Die Kostenerstattung kommt nur für Vertragsleistungen infrage, die grundsätzlich auch über die elektronische Gesundheitskarte abrechenbar wären. Sie können das Prinzip entweder für alle Leistungen oder nur für einzelne Bereiche wie zahnärztliche Versorgung, ärztliche Behandlung, den stationären Bereich oder verordnete Hilfsmittel wählen und sind an Ihre Entscheidung ein Abrechnungsquartal (3 Monate) gebunden.

Inhalt der Kostenerstattung

Auch wenn die Vereinbarung privater Sprechstundentermine auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, stehen diesem Vorteil jedoch finanzielle Risiken und teils erhebliche Mehrkosten gegenüber So können Leistungserbringer im Rahmen der privatärztlichen Behandlung deutlich höhere Sätze in Rechnung stellen. Die Differenz müssen Sie selbst tragen. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass wir lediglich ein Drittel der Kosten der Privatrechnung erstatten können. Aus diesem Grund sollten Sie eine Wahlrechtserklärung zur Wahl der Kostenerstattung nicht unvorbereitet unterschreiben und in jedem Fall eine private Zusatzversicherung abschließen, die dann ggf. die Differenzkosten für Sie übernimmt. Darüber hinaus verursacht die Kostenerstattung einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, den wir mit 3 Prozent je Einzelrechnung vom Erstattungsbetrag abziehen.

Kostenerstattung dennoch gewünscht?

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig. Die Abgabe Ihrer Wahlrechtserklärung ist an keine Frist gebunden, sondern jederzeit möglich. Die Kostenerstattung beginnt grundsätzlich am Anfang eines Monats.

Ergänzungsversicherung

Wir empfehlen Ihnen zur Absicherung der Differenzkosten den Abschluss einer Ergänzungsversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Abschläge für Verwaltungskosten sowie Ihre Eigenanteile werden von einer Zusatzversicherung nicht ersetzt. Bitte beachten Sie hierbei mögliche Wartezeiten und Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen.

Selbstverständlich haben Sie die freie Wahl und können jedes private Versicherungsunternehmen kontaktieren, das Sie wünschen.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024