Das Kostenerstattungsprinzip
Grundsätzlich sind alle Versicherten nach dem sogenannten "Sachleistungsprinzip" versichert: Mit Ihrer Versichertenkarte erhalten sie medizinische Leistungen unkompliziert und bargeldlos. Alle Formalitäten regeln wir direkt mit den Leistungserbringern, Ärzten, Kliniken oder Therapeuten.
Mit der Entscheidung zum Kostenerstattungsprinzip, die Ihnen offensteht, werden Sie zum Selbstzahler: Sie erhalten Rechnungen nach den amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte bzw. Therapeuten, die Sie zunächst selbst tragen. Wir erstatten im Rahmen einer Pauschale maximal die Kosten, die bei einer Behandlung über die BKK-Versichertenkarte entstanden wären, abzüglich der üblichen gesetzlichen Zuzahlung und eines Abschlags für Verwaltungskosten von 3 Prozent. Die Kostenerstattung kommt nur für Vertragsleistungen infrage, die grundsätzlich auch über die elektronische Gesundheitskarte abrechenbar wären. Sie können das Prinzip entweder für alle Leistungen oder nur für einzelne Bereiche wie zahnärztliche Versorgung, ärztliche Behandlung, den stationären Bereich oder verordnete Hilfsmittel wählen und sind an Ihre Entscheidung ein Abrechnungsquartal (3 Monate) gebunden.