Elektronische Krankmeldung (eAU)

Seit dem 1. Oktober 2021 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Das ist Ihre Krankmeldung in digitaler Form. Ärzte übermitteln Krankschreibungen digital an die Krankenkassen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erleichtert den Ablauf enorm, da sie Zeit und Kosten spart. Das elektronische Verfahren sorgt zudem für die lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert Ihnen den Anspruch bei der Zahlung von Krankengeld. Seit dem 1. Oktober 2021 werden elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt in der Arztpraxis verschlüsselt und anschließend digital an Ihre BKK übertragen.

Seit dem 01.01.2023 ist das Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Der Arbeitnehmer hat jedoch weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.

Nachdem der Arbeitgeber von der Krankschreibung in Kenntnis gesetzt wurde, ruft er die Daten elektronisch bei der BKK ab. Informationen zu Ihrem Arzt und zur Diagnose bleiben auch weiterhin davon ausgenommen. Der Abruf erfolgt dabei über eine gesicherte und verschlüsselte Datenverbindung.

Ab dem 01.01.2024 nimmt auch die Bundesagentur für Arbeit am eAU-Abrufverfahren teil. Arbeitslosengeldbezieher melden Ihre Arbeitsunfähigkeit weiterhin Ihrer Agentur für Arbeit. Sie erhalten jedoch keine Papierausfertigung der eAU für den Arbeitgeber mehr. Die Agentur für Arbeit ruft die Daten der Krankschreibung analog der Arbeitgeber digital bei uns ab.

Was bedeuten die Diagnose-Kürzel auf der Krankmeldung?

In Deutschland sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen verpflichtet, Diagnosen nach dem so genannten ICD-10 Code zu verschlüsseln.

Die Abkürzung ICD steht für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems". Die Klassifikation ICD-10-WHO wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und ist weltweit gültig. In Deutschland gilt zudem der an die Erfordernisse der ambulanten und stationären Versorgung angepasste ICD-10-GM (German Modification) Code. Ins Deutsche übersetzt wurde der ICD-Code vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Mithilfe des Diagnoseschlüssels nach ICD-10-GM kodiert der Arzt die diagnostizierte Krankheit auf der Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die für Sie und Ihre gesetzliche Krankenkasse vorgesehen ist. Die Ausfertigung für Ihren Arbeitgeber enthält dagegen keinerlei Hinweise auf die Diagnose.

Zwar wissen Sie nach einem Praxisbesuch in der Regal was ihnen fehlt, trotzdem kann es interessant sein genau zu wissen, welche Diagnose sich hinter einem bestimmten ICD-Code verbirgt. Auf der Homepage des DIMDI finden Sie ein Programm, das Ihnen den ICD-Code entschlüsselt.

Zur „ICD-Diagnoseauskunft“ wechseln


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Ihre Ansprechpartner A-L

Ihre Ansprechpartner M-Z

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 19.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024