Kostenübernahme und Zuzahlung
Im Regelfall übernehmen wir die Kosten der Frührehabilitation bis auf einen geringen Eigenanteil. Wenn die Frührehabilitation aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls notwendig wird, zahlt der Unfallversicherungsträger.
Die Zuzahlung zu Leistungen der Frührehabilitation beträgt für Versicherte ab 18 Jahren 10,00 Euro pro Tag für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Die Dauer der vorherigen Krankenhausbehandlung wird angerechnet.
Bei Überschreiten der Belastungsgrenze ist die Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Erfahren Sie mehr über die Befreiung von Zuzahlungen