Frührehabilitation

Die frühzeitig einsetzende rehabilitationsmedizinische Behandlung ist vor allem für Patienten mit schweren Hirnschädigungen und ähnlichen Erkrankungen ein zentraler Baustein auf dem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben.

Frühzeitig die Fähigkeiten wieder aufbauen

Frührehabilitation findet in der Regel schon während der stationären Krankenhausbehandlung direkt nach der Intensivbehandlung statt.

Sie soll in der frühen Phase der Versorgung Fähigkeiten wie Sprechen, Schlucken und Bewegen erhalten oder wieder aufbauen. Bei Bedarf kann sie im Anschluss an die Krankenhausbehandlung in anderen Einrichtungen wie einer Reha-Klinik fortgesetzt werden.

Was ist der Unterschied zur Anschlussheilbehandlung?

Auch die Anschlussbehandlung ist eine Reha-Maßnahme, die im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus stattfindet. Im Gegensatz zur Frührehabilitation ist die Krankenhausbehandlung jedoch abgeschlossen und ist nicht Bestandteil der Behandlung in der Rehabilitationsklinik. Die Patienten können sich bereits selbst versorgen und sind größtmöglich mobil.

Bei Beschäftigten kann es im Verlauf der Frührehabiliation zu einem Wechsel des zuständigen Kostenträgers kommen.

Lesen Sie mehr über die Anschlussbehandlung

Kostenübernahme und Zuzahlung

Im Regelfall übernehmen wir die Kosten der Frührehabilitation bis auf einen geringen Eigenanteil. Wenn die Frührehabilitation aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls notwendig wird, zahlt der Unfallversicherungsträger.

Die Zuzahlung zu Leistungen der Frührehabilitation beträgt für Versicherte ab 18 Jahren 10,00 Euro pro Tag für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Die Dauer der vorherigen Krankenhausbehandlung wird angerechnet.

Bei Überschreiten der Belastungsgrenze ist die Befreiung von der Zuzahlung möglich.

Erfahren Sie mehr über die Befreiung von Zuzahlungen


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Veröffentlicht am: 19.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024