Anschlussheilbehandlung

Heilung braucht Zeit. Wir unterstützen Sie nach einer überstandenen Akutbehandlung im Krankenhaus mit einer sich zeitnah anschließenden Rehamaßnahme, um Ihren Heilungsprozess bestmöglich zu unterstützen und Sie für Ihre Rückkehr in den Alltag fit zu machen.

Den Alltag erneut meistern

Bei vielen Krankheitsbildern ist es mit einer Krankenhausbehandlung nicht getan: Verloren gegangene Fähigkeiten und Funktionen müssen zurückerobert und die Belastbarkeit langsam gesteigert werden, damit der Alltag gemeistert werden kann. Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist in diesem Fall der nächste Schritt nach einer Krankenhausbehandlung.

Sie erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung im Krankenhaus (in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung), wenn Ihre Erkrankung eine Weiterbehandlung erforderlich macht. Anschlussrehabilitationen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel 3 Wochen.

Wer trägt die Kosten?

Ob eine AHB bei Ihrer Erkrankung erforderlich und sinnvoll ist, stellt das Krankenhaus fest. Der Sozialdienst des Krankenhauses wird Sie bei den Antragsformalitäten unterstützen und sie an den zuständigen Versicherungsträger weiterleiten.

Für die Anschlussheilbehandlung ist meistens der Rentenversicherungsträger zuständig. Wenn dies nicht der Fall ist, wie z.B. beim nicht berufstätigen Ehegatten oder bei Rentnern, übernehmen wir die Kosten. Bei notwendigen Anschlussheilbehandlung aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls zahlt der Unfallversicherungsträger.

Gerne sind wir Ihnen auch bei der Auswahl einer passenden Rehabiliationsklinik behilflich. Wir haben ein Verzeichnis mit Kliniken, die sich bestens um Ihren Heilungsprozess kümmern können.

Kostenzusage und Zuzahlung

Sind wir für Ihre Anschlussheilbehandlung zuständig, bekommen Sie umgehend Ihre Kostenzusage, wenn die Voraussetzungen (vorangegangene Akutbehandlung, medizinische Indikation) vorliegen.

Sie tragen nur den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag (maximal 28 Tage im Kalenderjahr). Die Dauer der vorherigen Krankenhausbehandlung wird hierbei angerechnet.

Ob für Sie die Möglichkeit besteht, sich hiervon befreien zu lassen erfahren Sie auf der Seite Befreiungsmöglichkeiten von der Zuzahlung.


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Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024