Ob eine AHB bei Ihrer Erkrankung erforderlich und sinnvoll ist, stellt das Krankenhaus fest. Der Sozialdienst des Krankenhauses wird Sie bei den Antragsformalitäten unterstützen und sie an den zuständigen Versicherungsträger weiterleiten.
Für die Anschlussheilbehandlung ist meistens der Rentenversicherungsträger zuständig. Wenn dies nicht der Fall ist, wie z.B. beim nicht berufstätigen Ehegatten oder bei Rentnern, übernehmen wir die Kosten. Bei notwendigen Anschlussheilbehandlung aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls zahlt der Unfallversicherungsträger.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Auswahl einer passenden Rehabiliationsklinik behilflich. Wir haben ein Verzeichnis mit Kliniken, die sich bestens um Ihren Heilungsprozess kümmern können.