Brillen und Kontaktlinsen

Voller Durchblick: Brillen und Kontaktlinsen helfen nach, wenn das natürliche Sehvermögen eingeschränkt ist. Ihr Augenarzt überprüft dabei vorab, ob Sie eine (neue) Sehhilfe brauchen und trägt Ihre dpt-Werte (Dioptrien) im Brillenpass ein.

Fehlsichtigkeit korrigieren

Fehlsichtigkeit lässt sich heute in den meisten Fällen mithilfe einer passenden Brille oder Kontaktlinsen korrigieren. Ihr erster Weg bei Sehproblemen führt zum Augenarzt. Dieser bestimmt Ihre Sehstärke und prüft, ob die Verordnung einer Sehhilfe notwendig ist. Die Kosten dieser Untersuchung werden von uns übernommen.

Für Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre tragen wir darüber hinaus die Kosten für Brillengläser oder medizinisch notwendige Kontaktlinsen in Höhe der bundesweit einheitlichen Festbeträge. Die genaue Höhe der Zuschüsse hängt von der Glasstärke ab.

Kosten für Sehhilfen bei Erwachsenen dürfen wir nur in eng begrenzten Ausnahmefällen bezuschussen, diese sind aber aktuell erweitert worden.

ExtraPlus Zusatzversicherung - „Mehr Sehen“

Um Ihren finanziellen Aufwand für Brillen und Kontaktlinsen zu reduzieren, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Ergänzungsversicherung, z.B. über unseren Kooperationspartner, die Barmenia Krankenversicherung.

Mit dem Angebot „Mehr Sehen“ erhalten Sie einen umfassenden Schutz für Ihre Augen inkl. Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen (bis zu 300 Euro alle zwei Jahre), Reparaturkosten für Sehhilfen, Vorsorge bis hin zu Operationen.

Zum Angebot „Mehr Sehen“ der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG

Leistungen und Voraussetzungen im Detail

Kinder und Jugendliche: Bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir für augenärztlich verordnete Brillen Kosten für Gläser in Höhe der Festbeträge. Wir bezuschussen neue Gläser, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 dpt verändert hat, bei Kindern unter 14 Jahren bei Bedarf auch früher. Kontaktlinsen werden bei einer stark ausgeprägten Fehlsichtigkeit und bei bestimmten Augenerkrankungen ebenfalls bis zur Volljährigkeit von uns bezuschusst. Wenn die medizinischen Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Kontaktlinsen nicht vorliegen, können Sie sich den Betrag, den wir für Brillengläser aufgewandt hätten, erstatten lassen.

Erwachsene: Für Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Anspruch auf Brillengläser aktuell durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes („HHVG“) erweitert worden. Die Neuregelung sieht vor, dass für Erwachsene ein Zuschuss gezahlt wird, wenn sie zur Korrektur einer Sehschwäche

  • einen Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder
  • einen Fernausgleich von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung benötigen.

Die übrigen Voraussetzungen für Sehhilfen bei schweren Sehbeeinträchtigungen auf beiden Augen (das heißt beide Augen haben nur eine Sehleistung von bis zu 30 Prozent) oder für therapeutische Sehhilfen bleiben selbstverständlich unverändert bestehen.

Ob eine dieser Voraussetzungen bei Ihnen vorliegt, beurteilt Ihre Augenärztin oder Ihr Augenarzt.

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Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Mitarbeiter der Deutschen Bank

Bei ärztlich verordneten Sehhilfen, die für die Arbeit an Bildschirmgeräten erforderlich sind, bezuschusst die Deutsche Bank die Kosten für Brillengläser - soweit nach gültigen Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen verordnungsfähig. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf den auf der bankinternen Intranetseite HR Connect unter dem Stichpunkt: Bildschirmarbeitsplatzbrille.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024