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Hörgeräte sind wichtige Helfer für Ihren Alltag. Mit einem Hörgerät können Sie nicht nur besser hören, es lässt Sie auch wieder aktiver an Ihrer Umwelt teilnehmen. So können Sie Lebensqualität und -freude zurückgewinnen.
Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt hat Ihnen ein Hörgerät verordnet? Dann suchen Sie bitte zunächst einen Hörgeräteakustiker auf. Ihre BKK hat mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker spezielle Verträge geschlossen. Damit ist sichergestellt, dass Sie eine qualitätsgesicherte Hörgeräteversorgung erhalten.
Die technischen Möglichkeiten und Funktionen sind heutzutage sehr unterschiedlich. Daher passt Ihnen der Hörgeräteakustiker zum Vergleich unterschiedliche Hörgeräte an. Auf diese Weise können Sie das Klangempfinden und die Handhabung der einzelnen Geräte testen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr künftiges Hörgerät in möglichst vielen verschiedenen Situationen ausprobieren. So können Sie sicher sein, dass Ihr neues Gerät ein bestmögliches Sprachverständnis bietet.
Wenn Sie sich entschieden haben, reicht Ihr Hörgeräteakustiker einen Kostenvoranschlag bei uns ein, damit wir diesen genehmigen können.
Die nachfolgende Aufstellung dient dazu, dass Sie sich einen ersten Eindruck der entstehenden Kosten machen können. Die tatsächlichen aktuellen Vertragspreise können Sie gerne bei Ihrem Kundenbetreuer der BKK erfragen.
Hörgeräteversorgung | für ein Ohr | für beide Ohren |
---|---|---|
Hörgerät | 700,00 Euro | 1.300,00 Euro |
Ohrpassstücke | 35,00 Euro | 70,00 Euro |
Reparaturpauschale | 150,00 Euro | 300,00 Euro |
Summe | 885,00 Euro | 1.670,00 Euro |
Wie Sie aus dem Beispiel ablesen können, übernehmen wir in diesem Fall für Hörgeräte die Kosten von bis zu 1.670,00 Euro. Sie zahlen lediglich 10,00 Euro Zuzahlung je Hörgerät, bei beidseitiger Versorgung also 20,00 Euro.
Sie können die Rechnung und ggfs. weitere Unterlagen auch ganz bequem über unsere BKK-App einreichen. Das geht ganz leicht: App öffnen, Rechnung fotografieren und absenden - ganz ohne lästigen Papierkram. Einfach mal ausprobieren, es lohnt sich.
Entscheiden Sie sich aus Komfortgründen für teurere Hörgeräte - zum Beispiel wegen diskreter Bauform, angenehmerer Klangfarbe oder Fernbedienung -, tragen Sie die Mehrkosten (wirtschaftliche Aufzahlung) für Ihr gewähltes Hörsystem selber. Auch die daraus entstehenden Mehr- und Folgekosten für Reparatur- und Wartungsleistungen, die über die Servicepauschale hinausgehen, bezahlen Sie selbst.
Bitte beachten Sie, dass mit einem Hörgerät ohne wirtschaftliche Aufzahlung ein nahezu gleiches Sprachverstehen erzielt wird wie mit einem Gerät, bei dem Sie die Mehrkosten selber tragen.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 15.04.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023