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Niemand denkt gern daran – doch Unfälle passieren. Neben der Sorge um die eigene Gesundheit ist dabei einiges zu klären, z.B. wer den Unfall verursacht hat und wie der finanzielle Schaden behoben wird. Wir unterstützen Sie nicht nur mit allen medizinischen Leistungen, damit Sie schnell wieder gesund werden, sondern stehen Ihnen auch bei organisatorischen Fragen unterstützend zur Seite.
Natürlich steht erst einmal Ihre Gesundheit im Vordergrund. Daneben gibt es aber auch Organisatorisches zu klären. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Ein Unfall ist ein "zeitlich begrenztes, plötzliches, unfreiwilliges und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis", bei dem eine Person verletzt wird. Das kann u.a. ein Verkehrsunfall, ein Arbeitsunfall, ein Unfall im häuslichen Bereich o.ä. sein.
Erhalten wir im Rahmen der Abrechnung von Leistungen eine Diagnose, die auf eine Verletzung hindeutet, sind wir vom Gesetzgeber ausdrücklich verpflichtet, die Umstände genauer zu beleuchten. Dazu senden wir Ihnen einen Unfallfragebogen zu.
Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob eventuell Fremdverschulden/ -beteiligung vorliegt und ein Schadensersatzanspruch gegen Dritte besteht. Bestätigt sich dies, versuchen wir die uns entstandenen Aufwendungen gegenüber dem Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Wichtig zu wissen: Ihre eigenen privatrechtlichen Schadenersatzansprüche machen Sie gegenüber dem Schädiger selbst geltend. Sie sollten sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt wenden Vorteilhaft ist eine Rechtsschutzversicherung, die für den Schadenfall Deckung gewährt.
Sollten Sie einen Fragebogen erhalten, obwohl kein Unfall vorliegt, bitten wir Sie, uns diesen dennoch auszufüllen. Hierbei reicht eine vereinfachte Information, in dem Sie nur Teil A des Unfallformulars ausfüllen.
Im Feld „Schilderung des Unfallhergangs oder Begründung der Erkrankung“ nennen Sie bitte den Grund Ihrer Erkrankung und erläutern uns, wieso es sich um keinen Unfall gehandelt hat. Dann sind wir informiert und außer Ihrer Unterschrift auf der Rückseite ist nichts weiter auszufüllen.
Hier einige Antwortbeispiele:
Wenn Sie* unsere App nutzen und sich für das digitale Postfach entschieden haben, erhalten Sie ab sofort Ihren Unfallfragebogen über die App. Diesen können Sie dann per Smartphone oder Tablett in der App sowie mit dem PC oder Laptop in unserer Onlinefiliale digital ausfüllen und an uns zurücksenden. Das ist bequem, sicher, schnell und gut für die Umwelt!
Sie haben sich noch nicht für die App registriert? Für die BKK DB App registrieren
Sie nutzen unsere App, haben das digitale Postfach aber noch nicht eingerichtet? Digitales Postfach einrichten
* Unfallfragebögen für mitversicherte Familienangehörige werden in einer der nächsten Ausbaustufen unserer App umgesetzt.
App ohne digitales Postfach nutzen
Wir haben in der App auch ein tolles Angebot, wenn Sie sich gegen das digitale Postfach entschieden haben. Sie können viele Dokumente über die App an die BKK senden, das gilt auch für den ausgefüllten Unfallfragebogen.
Gehen Sie in der App auf den Menüpunkt DOKUMENTE ÜBERMITTELN und dann auf UNFALLFRAGEBOGEN. Dort können Sie die Vor- und Rückseite des Fragebogens und notwendige Anlagen fotografieren und mit einem Klick an uns übermitteln.
Sobald eine andere Person an dem Unfall beteiligt ist und/oder es sich um einen Arbeitsunfall handelt, benötigen wir möglichst umfassende Angaben.
Für fast jede Unfallsituation gibt es entsprechende versicherungsrechtliche Regelungen. Daher bitten wir Sie, den Unfallfragebogen vollständig auszufüllen. Wenn wir unsere Forderungen bei dem Schädiger oder der Versicherung durchsetzen können, dürfte es auch für Sie leichter sein, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir arbeiten somit partnerschaftlich zusammen.
Warum ist auch die Meldung von selbst verschuldeten Unfällen wichtig? Zunächst klingt dies unlogisch: Sie haben einen Unfall verursacht und sollen uns dies melden?
Aber nein, so unlogisch ist dies nicht: Auch bei selbst verschuldeten Unfällen mit Drittbeteiligung können wir Schadensersatzansprüche bei gegnerischen Versicherungen geltend machen, ohne dass sich das negativ auf Ihre Schadenfreiheitsrabatte oder Prämienrückvergütungen auswirkt. Grund dafür sind so genannte Teilungsabkommen mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen, die keine Prüfung der Schuldfrage nötig machen. Hier erhalten wir unabhängig von der Schuldfrage einen bestimmten Prozentsatz der Kosten erstattet.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 19.05.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023