Was ist zu tun nach einem Arbeitsunfall?
Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie zunächst einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Durchgangsärzte werden für die gesetzliche Unfallversicherung tätig und sind für die Behandlung von Unfallverletzten besonders qualifiziert. Sie entscheiden über die weitere Behandlung.
Darüber hinaus sind sie für die Abwicklung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft verantwortlich, denen Arbeitsunfälle gemeldet werden müssen.
Führt ein Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, sind Unternehmer verpflichtet, eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu senden. Anschließend wird geprüft, ob die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls gegeben sind. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Bei einem Arbeitsunfall ist keine Krankenversichertenkarte Ihrer BKK Deutsche Bank vorzulegen, damit die Behandlung direkt zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung abgerechnet wird. Haben Sie keinen Durchgangsarzt aufgesucht, muss der behandelnde Arzt gleich informiert werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.