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Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern sowie zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Diese können örtliche Selbsthilfegruppen pauschal beantragen.
Die Gemeinschaftsförderung erfolgt gemäß den Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes.
Die pauschale Förderung wird als "die finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit" definiert. Dies können beispielsweise Zuschüsse zur Informations- und Beratungstätigkeit sein.
Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:
Die Pauschalförderung der Selbsthilfe erfolgt durch die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Ein Antrag reicht aus, um eine pauschale Förderung zu beantragen. Die Antragsfrist für die pauschale Förderung ist grundsätzlich der 31. März des Jahres für das laufende Jahr.
Das Förderverfahren auf der regionalen Ebene wird entsprechend der Gegebenheiten vor Ort unterschiedlich praktiziert. Bitte verwenden Sie deshalb die Antragsvordrucke und Kontaktadressen der einzelnen Länder.
Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung können Krankenkassen im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe fördern.
Unter Projektförderung versteht man die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben und Aktionen der Selbsthilfe. Das können beispielsweise Veranstaltungen oder neue Veröffentlichungen (Broschüren, Bücher) sein. (Vgl. Rahmenvorgaben, Abschnitt 3.). Die Projektförderung erfolgt im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung und bedarf einer gesonderten Antragstellung.
Setzen Sie sich zunächst mit uns in Verbindung, um sicherzustellen, dass noch Fördermittel vorhanden sind und um vorab zu klären, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung gegeben sind. Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Antrages und beantworten Ihre Fragen.
Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwaltung benötigen wir die entsprechenden Rechnungsbelege, ggf. Kostenaufstellungen und Projektberichte. Abhängig von der Rechtsform des Fördermittelempfängers können auch Berichte des Kassenprüfers und sonstige Nachweise erforderlich sein.
Ein Antrag reicht aus, um eine projektbezogene Förderung zu beantragen. Eine Antragsfrist gibt es hierbei nicht, die Förderung ist grundsätzlich das ganze Jahr über möglich.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
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Veröffentlicht am: 19.05.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023