Verschiedene Digitale Gesundheitsanwendungen, auch „DiGAs“ genannt, gehören dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung an. Dazu zählen unter anderem Diabetes- oder Tinnitus-Apps sowie digitale Bluthochdruck-Tagebücher.
Digitale Gesundheitsanwendungen dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Versicherte der BKK der Deutschen Bank haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die „digitalen Apps“. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist zunächst, dass die jeweilige DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen hat und im DiGA-Verzeichnis gelistet ist.
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