Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Mit einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGa), der sogenannten App auf Rezept, kann eine Behandlung sinnvoll ergänzt werden. Ihr Arzt kann eine solche App verschreiben, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt.

Verschiedene Digitale Gesundheitsanwendungen, auch „DiGAs“ genannt, gehören dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung an. Dazu zählen unter anderem Diabetes- oder Tinnitus-Apps sowie digitale Bluthochdruck-Tagebücher.

Digitale Gesundheitsanwendungen dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Versicherte der BKK der Deutschen Bank haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die „digitalen Apps“. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist zunächst, dass die jeweilige DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen hat und im DiGA-Verzeichnis gelistet ist.

Zum Verzeichnis der zugelassenen Apps

Wie erhalten Sie den Zugangscode?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Sie erhalten ein Rezept Ihres Arztes oder Psychotherapeuten. Darauf gibt der Arzt oder Psychotherapeut die Verzeichnisnummer der DiGA und die Verordnungsdauer in Tagen an. Im DiGA-Verzeichnis sind dazu für jede App eine eindeutige Nummer und eine empfohlene Mindest- sowie eventuelle Höchstdauer der Nutzung hinterlegt.
  • Sie legen der BKK einen medizinischen Nachweis über eine entsprechend vorliegende Indikation vor.

Die BKK übermittelt Ihnen dann nach Genehmigung den Zugangscode zur Nutzung der App.

Welche Kosten entstehen?

Es entstehen für Sie als unserem Versicherten grundsätzlich keine Kosten, wie z.B. Zuzahlung oder Eigenanteil. Vorsicht Mehrkosten: Gegebenenfalls bietet die DiGA, bzw. App mehr Funktionen, als das Rezept umfasst. Fallen hierfür zusätzliche Kosten an, können diese nicht von der BKK übernommen werden. Der Anbieter muss Sie daher über kostenpflichtige Zusatzleistungen vor dem Kauf informieren.

So geht’s

Kurz zusammengefasst der Ablauf:

  • Die digitale Gesundheitsanwendung ist im DiGA-Verzeichnis gelistet.
  • Ärztliche Verordnung einreichen oder Genehmigung der BKK mit Nachweis der medizinischen Indikation einholen.
  • Rezept-Code von der BKK erhalten und in der App oder Web-Anwendung eingeben. (Bitte beachten Sie, dass der Code nach 3 Monaten seine Gültigkeit verliert.)
  • DiGA kostenfrei nutzen (Ausnahmen siehe oben).

Noch Fragen?


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

Ihre Ansprechpartner A-L

Ihre Ansprechpartner M-Z

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Möchten Sie von Ihrem persönlichen Ansprechpartner begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.

Veröffentlicht am: 07.02.2022 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024