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Mit einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGa), der sogenannten App auf Rezept, kann eine Behandlung sinnvoll ergänzt werden. Seit Kurzem kann Ihr Arzt eine solche App verschreiben, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt.
Verschiedene Digitale Gesundheitsanwendungen, auch „DiGAs“ genannt, gehören dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung an. Dazu zählen unter anderem Diabetes- oder Tinnitus-Apps sowie digitale Bluthochdruck-Tagebücher.
Digitale Gesundheitsanwendungen dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Versicherte der BKK der Deutschen Bank haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die „digitalen Apps“. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist zunächst, dass die jeweilige DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen hat und im DiGA-Verzeichnis gelistet ist.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Die BKK übermittelt Ihnen dann nach Genehmigung den Zugangscode zur Nutzung der App.
Es entstehen für Sie als unserem Versicherten grundsätzlich keine Kosten, wie z.B. Zuzahlung oder Eigenanteil. Vorsicht Mehrkosten: Gegebenenfalls bietet die DiGA, bzw. App mehr Funktionen, als das Rezept umfasst. Fallen hierfür zusätzliche Kosten an, können diese nicht von der BKK übernommen werden. Der Anbieter muss Sie daher über kostenpflichtige Zusatzleistungen vor dem Kauf informieren.
Kurz zusammengefasst der Ablauf:
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 07.02.2022 - Zuletzt geändert am: 20.05.2022