Hebammenrufbereitschaft bei einer Risikoschwangerschaft

Erhöhtes Risiko - erhöhter Schutz: Bei einer Risikoschwangerschaft brauchen Sie eine besondere Betreuung. Deshalb ist in diesem Fall Ihre Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen rund um die Uhr für Sie da. Bis zu 300 Euro für diese besondere Leistung übernehmen wir.

Rufbereitschaft mit Ihrer Hebamme vereinbaren

Die erweiterte Hebammenrufbereitschaft vereinbaren Sie mit Ihrer Hebamme. Damit verpflichtet sich Ihre Hebamme, zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar zu sein und Ihnen zu helfen, wenn Ihr Baby kommt.

Wir erstatten im Fall einer ärztlich bescheinigten Risikoschwangerschaft bis zu 300,00 Euro von den tatsächlich entstandenen Kosten.

Damit wir Ihnen den Betrag möglichst schnell überweisen können reichen Sie uns bitte die ärztliche Bescheinigung über Ihre Risikoschwangerschaft und die Rechnung der Hebamme im Original unter Angabe Ihrer Bankverbindung ein. Sie müssen die Rechnung zunächst selbst bezahlen. Wir überweisen Ihnen den Betrag dann auf ihr Konto.

Was bedeutet Risikoschwangerschaft?

Risikoschwangerschaft bedeutet, dass das Risiko von Komplikationen während der Schwangerschaft für die betroffenen Frauen größer ist als bei anderen Schwangeren. Eine Risikoschwangerschaft liegt mittlerweile bei 50 Prozent der werdenden Mütter vor. Neben dem Alter – man spricht bereits ab 35 von einem erhöhten Risiko – sind Faktoren wie Komplikationen bei früheren Schwangerschaften, chronische Erkrankungen, Mehrlingsschwangerschaften, Steißlage und die Anzahl der Vorgeburten entscheidend.

Diese Schwangerschaften müssen grundsätzlich intensiv überwacht und betreut werden. Neben den bereits vom Gesetzgeber vorgesehenen Mehrleistungen wie speziellen diagnostischen Methoden (Hormonanalyse, Fruchtwasseruntersuchung) ist eine umfangreiche Betreuung durch eine Hebamme oft ratsam.

Hier finden Sie Ihre Hebamme!

Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme? Über den Link am Ende des Textes gelangen Sie zur bundesweiten „Hebammenliste“. Diese Hebammenliste ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach einer freiberuflich tätigen Hebamme z.B. für die Schwangerenvorsorge oder für die Wochenbettbetreuung. Alle in der Liste verzeichneten Hebammen dürfen Leistungen zulasten Ihrer BKK der Deutschen Bank erbringen. Für die erste Kontaktaufnahme erhalten Sie Name, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse der Hebamme.

Finden Sie hier ihre Hebamme 


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Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024