Erstattung bis zu 500 Euro je Neugeborenem
Viele werdende Mütter entscheiden sich ganz bewusst für eine ambulante Geburt: Die schnelle Rückkehr in die vertraute häusliche Umgebung und die Nähe zum Partner sind Gründe dafür. Ambulante Geburten können sowohl in einer Klinik als auch in einem Geburtshaus erfolgen.
Immer dann, wenn keine medizinischen Bedenken bestehen, kann die frisch gebackene Mutter schon nach zwei bis sechs Stunden mit ihrem Säugling nach Hause gehen. Dass sie sowohl während der ambulanten Entbindung als auch danach von ihrer Hebamme betreut wird und ihr im Geburtshaus keine Extra-Kosten entstehen, dafür haben wir gesorgt:
Wir übernehmen – neben den regulären Leistungen des Arztes und der Hebamme – die zusätzlich entstandenen Kosten, wie zum Beispiel die Betriebskostenpauschale des Geburtshauses und die Rufbereitschaft unmittelbar vor der Geburt (auch bei Nicht-Risikoschwangerschaften).
Die Erstattung ist bis zu einem Betrag in Höhe von 500,00 Euro je Neugeborenem möglich.