Künstliche Befruchtung

Die künstliche Befruchtung kann ein Weg sein, um den unerfüllten Kinderwunsch für das oft lang ersehnte Wunschkind zu erfüllen. Für unsere Versicherten Mitglieder übernehmen wir bis zu 50 Prozent der Behandlungs-, und damit im Zusammenhang stehenden Arzneimittelkosten. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarte.

Unterstützung zu Ihrem Wunschkind

Die moderne Reproduktionsmedizin ist heute in der Lage, vielen Paaren ihren Kinderwunsch zu erfüllen, wenn es auf natürlichem Weg nicht klappt. Sind einige Voraussetzungen erfüllt, unterstützen wir Sie finanziell auf Ihrem Weg zu Ihrem Wunschkind.

Was leisten wir?

Wir unterstützen durchgeführte Behandlungen nach Art der Invitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) und übernehmen die Hälfte der Kosten für drei Behandlungszyklen. Ist ein Ehegatte nicht in der BKK der Deutschen Bank versichert, tragen wir die anfallenden Kosten zu 50 Prozent für die Leistungen, die der bei uns versicherte Ehepartner erhalten hat.

Weitere Zuschüsse erhalten Sie eventuell von Bund und Ländern. Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung

Damit wir uns an den Kosten der künstlichen Befruchtung beteiligen dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen miteinander verheiratet sein. Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
  • Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung noch nicht 40 Jahre alt sein, der Mann noch nicht 50.
  • Die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung müssen vorliegen und es müssen gute Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft bestehen. Nach drei erfolglosen Versuchen ist die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft hingegen als eher gering einzuschätzen
  • Ein entsprechender Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung von uns genehmigt werden

Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen und die Erfolgsaussichten gegeben sind, beurteilt Ihr Arzt anhand vorangegangener Untersuchungen.

Unerfüllter Kinderwunsch – was nun?

Warum es auf natürlichem Weg nicht mit dem Schwangerwerden klappt, kann viele Ursachen haben. Sie können bei der Frau, beim Mann oder auch bei beiden Partnern liegen. Eine gründliche ärztliche Beratung, Untersuchung und Diagnose ist deshalb wichtiger Bestandteil und ein erster Schritt jeder Kinderwunschbehandlung. Steht die Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch fest, kann der Arzt gut einschätzen, ob eine künstliche Befruchtung infrage kommt, welche Methode für Sie geeignet ist und wie hoch die Erfolgsaussichten sind.

Die am häufigsten eingesetzte Methode der künstlichen Befruchtung ist die ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion). Eine einzelne Samenzelle wird dabei mit einer sehr feinen Nadel direkt in eine Eizelle injiziert. Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizellen und Spermien im Laborglas zusammengeführt. Gelingt die Befruchtung, werden maximal drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt.

Erfolgsaussichten

Die individuellen Erfolgsaussichten von ICSI und IVF sind je nach persönlichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Sie liegen durchschnittlich bei etwa 15 bis 20 Prozent pro Behandlungszyklus.

Unsere Kostenzusage umfasst nur kassenzugelassene Behandlungsmethoden. Eine eventuelle Kryokonservierung (Einfrieren von Zellen) und die damit verbundenen Zusatzkosten dürfen von uns nicht bezuschusst werden.

„Exclusiv+“ - Zusatzversicherungstarif für individuelle Ansprüche

Der Tarif „Exclusiv+“ unseres Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung, bietet Ihnen:

  • 2 x 40 Euro pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung
  • 300 Euro pro Kalenderjahr für Naturheilverfahren und Osteopathie
  • 200 Euro für Brillen und Kontaktlinsen (alle zwei Kalenderjahre)
  • einmalig insgesamt 1.500 Euro für künstliche Befruchtungen bereits ein Jahr nach Beginn des Tarifs
  • keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten (außer bei der künstlichen Befruchtung)

Weitere Informationen und die Möglichkeit den Tarif direkt online abzuschließen finden Sie direkt bei unserem Kooperationspartner der Barmenia: Tarif „Exclusiv+“ .

Zur Website der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG


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Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024