Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welchen medizinischen Behandlungen und Maßnahmen zur Intensivpflege Sie bei schweren Erkrankungen, unfallbedingten Verletzungen, Hirnschädigungen oder altersbedingtem Hirnabbau zustimmen oder welche Sie ablehnen. Je konkreter Sie Ihren Patientenwillen dabei beschreiben, umso gezielter und sicherer kann dieser berücksichtigt und umgesetzt werden.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht erklären Sie, wer Ihre Angelegenheiten für Sie wahrnehmen soll, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Das können Angehörige sein, aber auch Bekannte, Freunde oder andere Menschen, denen Sie vertrauen. Zusammen mit einer Patientenverfügung kann der Umfang der gewünschten medizinischen Behandlung geregelt und im Bedarfsfall auch rechtsverbindlich durchgesetzt werden.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wenn Sie keine Person Ihres Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht für die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten beauftragt haben, bestellt das Amts- oder Vormundschaftsgericht im Notfall einen gesetzlichen Betreuer für Sie. Es kann dafür Familienmitglieder auswählen, aber auch andere Personen.
Sie können den Wunsch äußern, wer vom Amts- oder Vormundschaftsgericht bestellt werden soll, wenn es nötig wird. Sie können übrigens auch bestimmte Personen ausdrücklich von der Betreuung ausnehmen. Ebenso können Sie festlegen, welche Wünsche und Gewohnheiten im Fall einer schweren Pflegebedürftigkeit der Betreuer möglichst berücksichtigen soll.