Ihre Patientenverfügung

Kennen auch Sie das Gefühl, schon seit Längerem zu diesem wichtigen Thema vorsorgen zu wollen und es noch nicht getan zu haben? Dann sind Sie hier richtig! Das innovative Serviceangebot der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge bietet eine einfache und verständliche Unterstützung, um medizinisch, juristisch und ethisch fundierte Vorsorgedokumente zu erstellen.

Rechtzeitige Vorsorge

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen der medizinischen Behandlung und Intensivpflege nicht mehr selbst regeln zu können. Das kann zu unangenehmen Situationen führen, vor allem für die Angehörigen.

Eine rechtzeitige Vorsorge gewährleistet auch in solchen Situationen ein selbstbestimmtes Leben und erspart Angehörigen zusätzlichen Kummer und Sorgen.

Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um für den Fall der Fälle vorzusorgen. Sinnvoll ist eine Kombination aus Patientenverfügung mit einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht.


Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welchen medizinischen Behandlungen und Maßnahmen zur Intensivpflege Sie bei schweren Erkrankungen, unfallbedingten Verletzungen, Hirnschädigungen oder altersbedingtem Hirnabbau zustimmen oder welche Sie ablehnen. Je konkreter Sie Ihren Patientenwillen dabei beschreiben, umso gezielter und sicherer kann dieser berücksichtigt und umgesetzt werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht erklären Sie, wer Ihre Angelegenheiten für Sie wahrnehmen soll, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Das können Angehörige sein, aber auch Bekannte, Freunde oder andere Menschen, denen Sie vertrauen. Zusammen mit einer Patientenverfügung kann der Umfang der gewünschten medizinischen Behandlung geregelt und im Bedarfsfall auch rechtsverbindlich durchgesetzt werden.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Wenn Sie keine Person Ihres Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht für die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten beauftragt haben, bestellt das Amts- oder Vormundschaftsgericht im Notfall einen gesetzlichen Betreuer für Sie. Es kann dafür Familienmitglieder auswählen, aber auch andere Personen.

Sie können den Wunsch äußern, wer vom Amts- oder Vormundschaftsgericht bestellt werden soll, wenn es nötig wird. Sie können übrigens auch bestimmte Personen ausdrücklich von der Betreuung ausnehmen. Ebenso können Sie festlegen, welche Wünsche und Gewohnheiten im Fall einer schweren Pflegebedürftigkeit der Betreuer möglichst berücksichtigen soll.


Online-Angebot: „meine Patientenverfügung“

„meine Patientenverfügung“ ist ein Online-Serviceangebot der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge, mit dem Sie Ihre Vorsorgedokumente ohne Vorkenntnisse rechtswirksam und individuell erstellen können. Hierzu zählt nicht nur die Patientenverfügung, sondern auch die Betreuungsverfügung oder die Vorsorgevollmacht. Die Dokumente entstehen im Verlauf eines strukturierten Online-Interviews, das etwa bei schwierigen Inhalten hilfreiche Zusatzinformationen beisteuert.

Sie erhalten die Online-Erstellung einer Patientenverfügung (inkl. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) in drei unterschiedlichen Angebotspaketen, aus denen Sie wählen können. Das Paket „basis“ bietet z.B. für einmalig 9,50 Euro eine voll digitalisierte Erstellung einer Patientenverfügung als PDF zum Selberausdrucken.

Weitere Informationen zu „meine Patientenverfügung“


Wer kann noch weiterhelfen?

Lebenserhaltende Maßnahmen: Ja oder nein? Patienten können sich bei Beratungsbedarf an ihren Arzt oder eine Palliativfachkraft wenden.

Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Die Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesjustizministeriums gibt Hilfestellung für Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. Sie beinhaltet Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung.

Informationen zum Betreuungsrecht erhalten Sie in der Broschüre "Betreuungsrecht", die ebenfalls vom Bundesjustizministerium herausgegeben wird.

Beide Broschüren können kostenfrei über die Homepage des Bundesjustizministeriums bestellt werden.


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Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024