Häusliche Krankenpflege

Statt im Krankenhaus können Sie mit entsprechender Unterstützung und Pflege auch zu Hause wieder gesund werden? Dann übernehmen wir die Kosten der häuslichen Krankenpflege durch qualifizierte Pflegekräfte.

Zu Hause gut betreut

Bei der häuslichen Krankenpflege stellen Pflegeprofis sicher, dass Sie auch zu Hause gut betreut sind, wenn Sie sich vorübergehend nicht selbst helfen können. Sie umfasst die Behandlungs- und die Grundpflege.

Zur Behandlungspflege zählen alle Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, z.B. medizinische Hilfeleistungen wie Verbände wechseln, Spritzen geben oder Katheter legen. Die Grundpflege umfasst die Grundverrichtungen des täglichen Lebens bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.

Hinzu kommt im Einzelfall noch die hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Zubereiten von Essen oder Einkaufen).

Versicherte erhalten häusliche Krankenpflege, wenn...

Damit die BKK die Kosten für häusliche Krankenpflege übernehmen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Ihr Arzt prüft dies und stellt Ihnen dann eine Verordnung aus.

Die wichtigste Voraussetzung: Es lebt bei Ihnen niemand im Haushalt, der Ihre häusliche Krankenpflege übernehmen kann.

Außerdem muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Bei Ihnen ist eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber eine Aufnahme ist nicht möglich.
  • Durch die häusliche Krankenpflege wird eine Behandlung im Krankenhaus vermieden oder verkürzt.
  • Die häusliche Krankenpflege ist notwendig, um das Ziel Ihrer ärztlichen Behandlung zu erreichen.
  • Es besteht ein Bedarf bis zu vier Wochen an häuslicher Krankenpflege aufgrund einer schweren Erkrankung, insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung.

Die medizinischen Hilfeleistungen sollen die Krankheit heilen, Beschwerden lindern oder eine Verschlimmerung verhüten.

NEU: Das an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse I gehört seit Mai 2020 zum Leistungsumfang

Versicherte können zukünftig Hilfe durch Pflegedienste beim An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen bereits ab der Kompressionsklasse I erhalten. Dies galt bisher erst für Strümpfe ab der Kompressionsklasse II.

Der behandelnde Arzt kann das Anziehen mit ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen der Klasse I im Rahmen der Behandlungspflege verordnen. Insbesondere Patienten, die z.B. in ihrer Motorik, Geschicklichkeit, Kraft und Beweglichkeit, häufig bedingt durch eine Kombination verschiedener beispielsweise neurologischer oder orthopädischer Erkrankungen und Defiziten, erheblich eingeschränkt sind, profitieren von dieser Leistungsverbesserung.


Zuzahlung

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist je Verordnung eine Zuzahlung von 10,00 Euro zu entrichten (Ausnahme: bei Schwangerschaft und Entbindung). Dazu kommen 10 Prozent der Kosten der häuslichen Krankenpflege für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr.

Die Zuzahlung wird von uns ermittelt und Ihnen in Rechnung gestellt.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst die medizinische Versorgung und kann auch einzeln von Ihrem behandelnden Arzt ohne Grundpflege verordnet werden. Ziel der Behandlungspflege ist die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Dazu gehören Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen, Medikamentenüberwachung, Vitalkontrollen etc..

Im Gegensatz zu der häuslichen Krankenpflege ist die Behandlungspflege nicht auf 28 Tage begrenzt und kann von Ihrem behandelnden Arzt so lange verordnet werden, wie Sie sie brauchen.

Wie bei der häuslichen Krankenpflege entfällt auf die Behandlungspflege eine Zuzahlung für die ersten 28 Tage von 10 Prozent sowie eine Verordnungsgebühr je Verordnung von 10,00 Euro (Ausnahme bei Schwangerschaft).

So geht’s

Wenn Sie häusliche Krankenpflege benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt. Er bescheinigt den erforderlichen Umfang der häuslichen Krankenpflege. Mit der ärztlichen Verordnung wenden Sie sich an einen Pflegedienst Ihrer Wahl. Die weiteren Formalitäten klärt der Pflegedienst direkt mit uns.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024