Fahrkosten

Fahrkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus übernehmen wir, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung Ihrer BKK medizinisch notwendig sind. Sie leisten lediglich für jede Fahrt eine geringe Zuzahlung.

Wir übernehmen die Kosten für

  • medizinisch notwendige Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung oder zu stationären Vorsorgeleistungen und zurück nach Hause,
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch dann, wenn keine stationäre Behandlung notwendig wird,
  • ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten Krankenbehandlung, zur Physiotherapie, zu einer ambulanten Operation oder zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (innerhalb von 14 Tagen) im Krankenhaus, wenn dadurch die stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird,
  • Fahrten, bei denen Sie eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankenwagens benötigen.

Besonderheit bei ambulanter Behandlung

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung müssen immer von einem Arzt verordnet und können nur in besonderen Ausnahmefällen von uns übernommen werden. Grundsätzlich ist eine Genehmigung durch uns erforderlich. Ausnahmen hierzu haben wir entsprechend vermerkt. Zu den Ausnahmefällen gehören:

  • Fahrten von Versicherten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert (aG), blind (Bl) oder besonders hilfsbedürftig (H) sind, (Genehmigung durch uns nicht notwendig)
  • Fahrten von Versicherten ab Pflegegrad 3 (Genehmigung durch uns nicht notwendig),
  • notwendige Fahrten zur Dialysebehandlung sowie zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie (Genehmigung durch uns notwendig, Verordnung bitte einreichen),
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn nach Einschätzung des Arztes die Krankenhausbehandlung vermieden wird (Genehmigung durch uns notwendig, Verordnung bitte einreichen).

So geht’s

Ihr Arzt stellt Ihnen für die Übernahme von Fahrtkosten eine Verordnung für Krankenbeförderung aus, in der er das medizinisch notwendige Transportmittel festlegt. Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand können das öffentliche Verkehrsmittel, Kranken- oder Rettungswagen, Taxi, Mietwagen oder ein privates Auto sein.

Kostenübernahme und Zuzahlungen

Ihre Zuzahlung pro Fahrt beträgt 10 Prozent, mindestens 5,00 Euro, maximal 10,00 Euro. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Kosten, die die gesetzliche Eigenbeteiligung übersteigen, werden von uns übernommen. Sie werden mit Kranken- oder Rettungstransportunternehmen sowie einigen Taxi- und Mietwagenunternehmen direkt abgerechnet und bei anderen Verkehrsmitteln erstattet.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln erstatten wir die Kosten für ein Ticket der 2. Klasse, bei Fahrten mit dem privaten Auto 0,20 Euro je Kilometer, bei Taxis bzw. Mietwagen werden die Kosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütungen erstattet. Ihr Eigenanteil wird jeweils in Abzug gebracht.

Bei Fahr- oder Reisekosten zu einer medizinischen Rehabilitation müssen Sie keinen Eigenanteil leisten. Welche Fahrkosten wir bei Kuren übernehmen, hängt von der Art der Maßnahme ab. Einzelheiten finden Sie in Ihrem Genehmigungsschreiben.

Fahrkosten für Begleitpersonen können nur übernommen werden, wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit dafür explizit bestätigt.


Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.

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Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 12.02.2024