Kostenübernahme und Zuzahlungen
Ihre Zuzahlung pro Fahrt beträgt 10 Prozent, mindestens 5,00 Euro, maximal 10,00 Euro. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Kosten, die die gesetzliche Eigenbeteiligung übersteigen, werden von uns übernommen. Sie werden mit Kranken- oder Rettungstransportunternehmen sowie einigen Taxi- und Mietwagenunternehmen direkt abgerechnet und bei anderen Verkehrsmitteln erstattet.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln erstatten wir die Kosten für ein Ticket der 2. Klasse, bei Fahrten mit dem privaten Auto 0,20 Euro je Kilometer, bei Taxis bzw. Mietwagen werden die Kosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütungen erstattet. Ihr Eigenanteil wird jeweils in Abzug gebracht.
Bei Fahr- oder Reisekosten zu einer medizinischen Rehabilitation müssen Sie keinen Eigenanteil leisten. Welche Fahrkosten wir bei Kuren übernehmen, hängt von der Art der Maßnahme ab. Einzelheiten finden Sie in Ihrem Genehmigungsschreiben.
Fahrkosten für Begleitpersonen können nur übernommen werden, wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit dafür explizit bestätigt.