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Gut geschützt im Urlaub und auf Reisen: Je nachdem, in welches Land Sie fahren, gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den Krankenversicherungsschutz Ihres Reiselandes und denken Sie auch an notwendige Impfungen.
In insgesamt 34 europäischen Ländern – allen Ländern der EU und einigen weiteren (angrenzenden) Staaten – bietet die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) grundsätzlichen Krankenversicherungsschutz. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer BKK-Versichertenkarte. Sie sollten sie auf Reisen stets bei sich haben.
Im Krankheitsfall können Sie sich im Urlaubsland gegen Vorlage Ihrer EHIC und des Personalausweises oder Reisepasses bei Vertragsärzten behandeln lassen und erhalten alle landesüblichen Leistungen, so als wären Sie in dem Land versichert. Das bedeutet für Sie in jedem Fall, dass bei einem Notfall – sei es ein Unfall oder eine Erkrankung – die notwendige medizinische Behandlung abgesichert ist.
Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können, dürfen hingegen nicht über die EHIC abgerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass der Umfang der Leistungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sein kann. Höhere Zuzahlungen für Medikamente oder eine spürbare Selbstbeteiligung an den Kosten einer stationären Behandlung sind nicht unüblich.
Die Merkblätter der DVKA - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland enthalten aktuelle Informationen, wie der Krankenversicherungsschutz in Ihrem Urlaubs- bzw. Reiseland gehandhabt wird und Adressen medizinischer Einrichtungen.
Zu den Merkblättern der DVKA - Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Ja, in den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung für im Ausland erbrachte Leistungen direkt zwischen den ausländischen Sozialversicherungsträgern und der BKK. Es kann aber vorkommen, dass Leistungen aus "eigener Tasche" vorgestreckt werden müssen.
Privatärzte oder Privatkliniken können generell nicht über die EHIC abrechnen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Rechnungen maximal mit nach deutschem Sozialversicherungsrecht geltenden Beträgen erstatten dürfen.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (Vereinigtes Königreich), Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Detaillierte Informationen zu diesen Reiseländern finden Sie ebenfalls in den: Merkblättern der DVKA - Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Auch innerhalb Europas gilt: Eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung kann sinnvoll sein, um z.B. hohe Eigenanteile bei stationären Krankenhausbehandlungen zu vermeiden und Leistungen wie den Rücktransport bei Krankheit abzusichern. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung unseres Kooperationspartners der Barmenia (Tarif Mehr Reisen) sind Sie und Ihre Familie zu 100 % abgesichert – weltweit bis zu 42 Tage pro Urlaubsreise und zu besonders günstigen Konditionen.
Mit diesen Staaten gibt es gesonderte Vereinbarungen, die im Notfall die medizinische Hilfe gewährleisten. Voraussetzung ist ein spezieller Auslandskrankenschein, den wir Ihnen bei Bedarf gern zuschicken. Die EHIC-Karte gilt hier nicht.
In der Türkei, in Tunesien oder Bosnien-Herzegowina haben Sie ausschließlich Anspruch auf Notfallbehandlungen bei zugelassenen Vertragseinrichtungen, bereits in Deutschland absehbarer Behandlungsbedarf, z.B. bei chronischer Erkrankung, ist nicht abgedeckt. Auch bei Privatärzten oder -kliniken dürfen wir die Kosten unter Umständen nicht erstatten.
Detaillierte Informationen zu diesen Reiseländern finden Sie ebenfalls in den: Merkblättern der DVKA - Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung, z.B. unseres Kooperationspartners der Barmenia (Angebot „Mehr Reisen“), ist auch bei Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina dringend angeraten.
Für Reisen außerhalb Europas gilt: Es sollte unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, denn sonst wird´s im Ernstfall teuer: Behandlungen und Krankenhauskosten außerhalb Europas dürfen von deutschen Krankenkassen nicht erstattet werden. Mit einer private Auslandsreise-Krankenversicherung z.B. unseres Kooperationspartners der Barmenia (Angebot „Mehr Reisen“) sind Sie jedoch auf der sicheren Seite.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn über die empfohlenen Schutzimpfungen für Ihr Reiseland und nutzen Sie unser Angebot der Impfberatung für die Reise. Damit Sie unterwegs immer gut geschützt sind, übernimmt Ihre BKK anteilig die Kosten für erforderliche Reiseschutzimpfungen.
Sie erwägen einen Arztbesuch oder eine medizinische Behandlung jenseits der Grenzen? Ihre BKK kann sich auch dann in vielen Fällen an den Kosten beteiligen. Prinzipiell werden die Kosten für Auslandsbehandlung in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bis zu der Höhe erstattet, die auch bei der entsprechenden Behandlung im Inland angefallen wären. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass bestimmte Leistungen – etwa Zahnersatz, Kuren oder Krankenhausaufenthalte – genau wie bei einer Behandlung in Deutschland einer Genehmigung bzw. Kostenzusage Ihrer Krankenkasse bedürfen. Beim Zahnersatz muss hierzu z.B. ein Heil- und Kostenplan vorliegen.
Bitte beachten Sie bei „Gesundheits-Schnäppchen“ aus dem Ausland, dass Ihre BKK keinen Einfluss auf die Qualität der Leistungen und die Qualifikation der Behandler hat. Auch wenn es um die Beseitigung oder Klärung von Behandlungsfehlern geht, können wir uns nicht wie gewohnt für Ihre Interessen einsetzen.
Unser Tipp: Rufen Sie uns am besten vor jeder geplanten Behandlung im Ausland an und lassen Sie sich beraten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Beratung im Vorfeld schon einige unserer Versicherten vor bösen Überraschungen bewahrt hat.
Sie möchten Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen oder planen einen längeren Auslandsaufenthalt? Eine normale Auslandskrankenversicherung greift nicht, wenn Sie länger als 6 Wochen ins Ausland möchten und möglicherweise dort arbeiten. Auch ob der Versicherungsschutz bei Ihrer BKK bestehen bleibt, ist von vielen Faktoren abhängig und im Einzelfall zu prüfen. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Wenn Sie als Mitarbeiter der Deutschen Bank ins Ausland gehen, können Sie sich direkt an den Betriebsärztlichen Dienst der Deutschen Bank wenden.
Informationen zu Ansprechpartnern und Leistungen des Betriebsärztlichen Dienstes erhalten Sie auf der bankinternen Intranetseite HR Connect unter dem Stichpunkt: Betriebsärztliche Beratung. Die Beratung ist für Sie in jedem Falle kostenlos.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 05.05.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023