Kann ich mit der Europäische Versichertenkarte direkt Leistungen vor Ort nutzen?
Ja, in den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung für im Ausland erbrachte Leistungen direkt zwischen den ausländischen Sozialversicherungsträgern und der BKK. Es kann aber vorkommen, dass Leistungen aus "eigener Tasche" vorgestreckt werden müssen.
Privatärzte oder Privatkliniken können generell nicht über die EHIC abrechnen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Rechnungen maximal mit nach deutschem Sozialversicherungsrecht geltenden Beträgen erstatten dürfen.
In folgenden Ländern gilt die Europäische Versichertenkarte (EHIC)
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (Vereinigtes Königreich), Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Detaillierte Informationen zu diesen Reiseländern finden Sie ebenfalls in den: Merkblättern der DVKA - Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Auch innerhalb Europas gilt: Eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung kann sinnvoll sein, um z.B. hohe Eigenanteile bei stationären Krankenhausbehandlungen zu vermeiden und Leistungen wie den Rücktransport bei Krankheit abzusichern. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung unseres Kooperationspartners der Barmenia (Tarif Mehr Reisen) sind Sie und Ihre Familie zu 100 % abgesichert – weltweit bis zu 42 Tage pro Urlaubsreise und zu besonders günstigen Konditionen.
Informationen zu Mehr Reisen
Sonderfall: Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina
Mit diesen Staaten gibt es gesonderte Vereinbarungen, die im Notfall die medizinische Hilfe gewährleisten. Voraussetzung ist ein spezieller Auslandskrankenschein, den wir Ihnen bei Bedarf gern zuschicken. Die EHIC-Karte gilt hier nicht.
In der Türkei, in Tunesien oder Bosnien-Herzegowina haben Sie ausschließlich Anspruch auf Notfallbehandlungen bei zugelassenen Vertragseinrichtungen, bereits in Deutschland absehbarer Behandlungsbedarf, z.B. bei chronischer Erkrankung, ist nicht abgedeckt. Auch bei Privatärzten oder -kliniken dürfen wir die Kosten unter Umständen nicht erstatten.
Detaillierte Informationen zu diesen Reiseländern finden Sie ebenfalls in den: Merkblättern der DVKA - Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung, z.B. unseres Kooperationspartners der Barmenia (Angebot „Mehr Reisen“), ist auch bei Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina dringend angeraten.
Informationen zu Mehr Reisen