Wenn Sie im Urlaub krank werden und deshalb nicht arbeitsfähig sind, gibt es einiges zu beachten: Neben der Suche nach einem Arzt oder einer Klinik sollten Sie Ihre Krankmeldung im Auge behalten, damit Sie mit der Entgeltfortzahlung finanziell abgesichert sind. Gern unterstützen wir Sie dabei.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie zunächst unverzüglich telefonisch oder per Fax Ihren Arbeitgeber und uns über Ihre Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und Ihre Adresse am Aufenthaltsort informieren. Lassen Sie sich vom ausländischen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Eine solche ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich den gleichen Beweiswert wie ein in Deutschland ausgestelltes Attest. Voraussetzung hierfür ist, dass die ausländische Bescheinigung den deutschen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften entspricht. So muss auf der Bescheinigung klar erkennbar sein, dass der ausländische Arzt zwischen einer "bloßen" Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat. Zusätzlich muss die Bescheinigung folgende Angaben enthalten:
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Feststelldatum der Arbeitsunfähigkeit
- Diagnose
- Stempel und Unterschrift des attestierenden Arztes
Das Attest sollte auf dem schnellstmöglichen Weg Ihren Arbeitgeber und uns erreichen.
Wird die Arbeitsunfähigkeit im Ausland beendet, ist wiederum eine Information an den Arbeitgeber und uns erforderlich. Besteht die Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Rückkehr fort, sollte sie unmittelbar durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt bzw. verlängert werden.