Sie möchten herausfinden, ob eine Psychotherapie Ihnen helfen kann? Dann können Sie sich mit Ihrer BKK-Versichertenkarte direkt an einen zugelassenen Psychotherapeuten wenden. Seit dem 01.04.2017 bieten die Therapeuten offene Sprechstunden an, bei denen zunächst der Umfang der psychischen Beschwerden eingeschätzt wird, und gemeinsam entschieden wird, ob- und inwieweit tatsächlich Therapiebedarf besteht. Die Kosten für bis zu 4 Stunden werden direkt mit der BKK abgerechnet.
Sollte sich in dieser Sprechstunde ein weiterer Behandlungsbedarf abzeichnen, so übernehmen wir die anschließende „Akutbehandlung“ ebenfalls in voller Höhe und ganz ohne Antragsstellung für bis zu 12 Stunden.
Darüber hinaus kann die Kurzzeittherapie auf Antrag nochmals um 12 Stunden verlängert werden, oder es kann anschließend ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt werden. Ihr Therapeut wird hier die notwendigen Schritte einleiten und sich direkt mit uns in Verbindung setzen.
Hilfe bei der Therapeutensuche
Bei der Suche nach kassenzugelassenen Therapeuten haben die Kassenärztlichen Vereinigungen sogenannte „Servicestellen“ eingerichtet, die innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Vermittlung ambulant ins Krankenhaus zu einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten, der über die gleiche fachliche Befähigung verfügt wie ein Vertragspsychotherapeut.
Die Adressen dieser Vermittlungsstellen finden Sie hier:
Tipp: Sollten Sie trotz aller Bemühungen zeitnah (innerhalb von drei Monaten) keinen Therapieplatz finden können, so sprechen Sie uns bitte an.