Kostenübernahme für die HPV-Impfung
Gebärmutterhalskrebs, die nach Brustkrebs zweithäufigsten Krebsart bei jungen Frauen, wird durch Viren aus der so genannten Papilloma-Gruppe (HPV) ausgelöst, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden. Eine Impfung kann das Krebsrisiko sinnvoll senken: Sie bewirkt einen Schutz gegen 4 der insgesamt über 200 Papilloma-Viren, die zusammen für ca. 65 - 70 Prozent der Gebärmutterhalskrebserkrankungen verantwortlich sind.
Wir übernehmen die Kosten für die HPV-Impfung gemäß den Schutzimpfungsrichtlinien für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Bis zum 18. Lebensjahr können versäumte Impfungen nachgeholt werden.
Zusätzlich können wir über unsere Satzung die Kosten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr übernehmen. Hier ist eine Abrechnung direkt über die Krankenversicherungskarte allerdings nicht möglich, bitte reichen Sie uns die Rechnung zur Erstattung ein. Lediglich der gesetzliche Eigenanteil ist von Ihnen zu entrichten.
Es sind in Deutschland drei unterschiedliche Impfstoffe verfügbar. Um einen ausreichenden Impfschutz zu gewährleisten sind im Alter von 9 bis 14 Jahren zwei Impfungen im Abstand von sechs Monaten erforderlich. Für ältere Mädchen und Jungen sind 3 Impfungen notwendig. Ob eine Auffrischung erforderlich ist, kann auf Grund fehlender Studien zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau gesagt werden. Bisher wird von einem ausreichenden Schutz für etwa 7 Jahre ausgegangen.