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Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – sind ärztliche Leistungen, die Sie selbst bezahlen müssen. Wie sinnvoll sind diese Gesundheitsleistungen? Wir informieren.
Medizinisch notwendige Leistungen – darauf können Sie sich verlassen – werden in jedem Fall von uns übernommen. Doch viele Ärzte bieten darüber hinaus zahlreiche Zusatzuntersuchungen an, die der Patient selbst bezahlen muss. Über Nutzen und Wirksamkeit dieser Leistungen gibt es kontroverse Ansichten.
Licht in den Dschungel der IGeL-Leistungen bringt seit 2012 der IGeL-Monitor, die nicht-kommerzielle Internetplattform des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Die Plattform bietet nicht nur einen Überblick über alle IGeL-Leistungen, sondern bewertet wissenschaftlich fundiert deren Nutzen. Dabei konnte von 40 untersuchten Leistungen keines der Angebote als positiv bewertet werden, nur vier Angebote gelten als "tendenziell positiv".
IGeL-Monitor - Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand:
Niemand sollte sich aus Sorge um seine Gesundheit vorschnell zu einer IGeL-Leistung drängen lassen, sondern sich über Nutzen und Risiken der Leistungen vorab informieren. Gerne beraten wir Sie dazu auch telefonisch über unseren kostenlosen Gesundheitswegweiser mediLine.
Damit Sie nicht unvorbereitet auf IGEL-Angebote treffen, empfehlen wir Ihnen folgende Punkte vor der Inanspruchnahme abzustimmen:
Lassen Sie sich Zusatzleistungen genau erklären. Inwiefern unterscheidet sich z. B. der empfohlene General-Check von den Vorsorge-Untersuchungen, die von uns bezahlt werden?
Fragen Sie, warum der Arzt in Ihrem Fall eine bestimmte Untersuchung oder Behandlung für nötig hält und worin der Nutzen für Ihre Gesundheit liegt.
Fragen Sie, warum die Krankenkasse die Leistung nicht bezahlt. Die Gründe können vielfältig sein. Es reicht auf keinen Fall zu behaupten, dass "die Krankenkassen nur sparen wollen". Gründe können u.a. sein, dass ein Verfahren medizinisch umstritten oder noch nicht ausgereift ist bzw. zu keinen therapeutischen Konsequenzen führt.
Beispielsweise werden manche Vorsorge-Untersuchungen nur bezahlt, wenn schon Krankheitsanzeichen vorliegen oder Sie zu einer bestimmten Risikogruppe gehören (z. B. Glaukom-Untersuchungen bei Diabetikern). Beantwortet Ihr Arzt diese Frage nicht befriedigend, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Ohne schriftliche Vereinbarung dürfen keine IGeL abgerechnet werden. Wenn Sie eine Rechnung erhalten, müssen darin die jeweiligen Gebührenziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angegeben sein.
Entscheiden Sie in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell.
Möchten Sie von Ihrem persönlichen Kundenbetreuer begleitet werden? Dann tragen Sie hier bitte kurz Ihren Nachnamen ein.
Veröffentlicht am: 15.04.2021 - Zuletzt geändert am: 13.02.2023